
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) hat Deutschland nach mehr als drei Monaten wieder den Status „MKS-frei ohne Impfung“ verliehen. Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) hat am 14. April 2025 den Antrag zur Wiederherstellung dieses Status genehmigt, nachdem die Eindämmungszone um den Ausbruchsbestand im Landkreis Märkisch-Oderland aufgehoben wurde. Diese Entscheidung ist ein bedeutender Schritt, da die ersten MKS-Fälle seit 1988 in Deutschland festgestellt wurden.
Wie cityreport.pnr24-online.de berichtet, wurden alle bisherigen Untersuchungen bei Haus- und Wildtieren negativ beurteilt. Die Landkreise Märkisch Oderland und Barnim erhalten nun den Status MKS-frei zurück. Ministerin Hanka Mittelstädt von Brandenburg hebt die Bedeutung des effizienten Krisenmanagements und der Bekämpfungsmaßnahmen hervor. Dennoch bleibt die Gefahr eines erneuten Eintrags der Tierseuche aus infizierten Gebieten bestehen, insbesondere durch Reiseverkehr, Lebensmittel oder Tiertransporte.
Hintergrund der MKS-Fälle
Der Ursprung der aktuellen Situation liegt im Januar 2025, als am 10. Januar ein MKS-Fall bei einem Wasserbüffel im Landkreis Märkisch-Oderland festgestellt wurde. Laut bmel.de handelt es sich um die erste MKS-Diagnose in Deutschland seit fast vier Jahrzehnten. Trotz umfassender Beprobungen und Sicherheitsmaßnahmen wurden keine weiteren Fälle festgestellt. MKS ist eine hochansteckende Virusinfektion, die insbesondere Klauentiere betrifft.
Die derzeitige Situation wird durch kürzlich gemeldete Ausbrüche in der Slowakei und in Ungarn kompliziert. Die EU-Kommission legte am 11. Februar 2025 ein Vorgehen für die Einrichtung von tiergesundheitlichen Sperrzonen fest. Um die weitere Ausbreitung zu verhindern, wurden sofort Sperrzonen eingerichtet, in denen der Transport von Tieren und deren Erzeugnissen verboten war. Ein „Stand Still“ für Klauentiere wurde in Brandenburg und Berlin bis Ende Januar 2025 angeordnet.
Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus
Die Bund-Länder Task Force Tierseuchenbekämpfung wurde seit dem Ausbruch gebildet und Beratungssitzungen fanden regelmäßig statt. Brandenburg stellte am 20. Januar 2025 einen Antrag auf Aktivierung einer Impfreserve, um im Bedarfsfall schnell handeln zu können. Eine Notimpfung ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich, wenn sich die Infektion massiv ausbreitet.
Um die Tierhaltungen zu schützen, wurden von Brandenburg wichtige Biosicherheitsmaßnahmen in Kraft gesetzt. Tierhalter sind aufgefordert, sicherzustellen, dass keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus betroffenen Regionen in ihre Betriebe gelangen. Dies ist besonders relevant, da es im März 2025 zu einem MKS-Ausbruch in einem Rinderbetrieb in Ungarn gekommen ist. Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung bleibt somit bestehen, da es keine Hinweise auf einen direkten Zusammenhang zwischen dem Ausbruch in Brandenburg und dem in Ungarn gibt, wie die bmel.de betont.
Zusammenfassend ist die Rückkehr zu einem MKS-freien Status in Deutschland ein bedeutendes Zeichen für die Tiergesundheit, birgt jedoch weiterhin Risiken. Die Behörden bleiben wachsam, um eine Ausbreitung zu verhindern.