Wahlen in der Kirche: Vertrauen bröckelt – Was erwartet die Gemeinden?
Im November 2025 stehen Wahlen in evangelischen Gemeinden in Barnim an. Erfahren Sie alles über die Wahlverfahren und Herausforderungen.

Wahlen in der Kirche: Vertrauen bröckelt – Was erwartet die Gemeinden?
In Brandenburg geht es in der evangelischen Kirche bald rund, denn im November stehen wichtige Wahlen an, die allerdings in der Öffentlichkeit oft unter dem Radar bleiben. Im Vorfeld dieser Wahlen erhalten die Mitglieder der evangelischen Gemeinden in Basdorf, Wandlitz und Zühlsdorf Wahlunterlagen – ganz ähnlich wie die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, die dieses Jahr zur Wahl aufgerufen wurden, berichtet Barnim Aktuell. Angesichts eines brüchigen Vertrauens in die Kirche, wo 2023 nur 35% der Befragten einen Kirchenaustritt ausschlossen, ist die Teilnahme an diesen Wahlen besonders wichtig.
Die Gemeindekirchenräte, die entscheidend das Leben der örtlichen Gemeinden prägen, treffen sich bald zu diesen Wahlen. Sie sind dafür zuständig, die Gottesdienste, Veranstaltungen und das öffentliche Auftreten der Gemeinde festzulegen. In Deutschland engagieren sich über 100.000 Ehrenamtliche in diesen Ämtern, was die Tragweite dieser Wahlen deutlich macht.
Besonderheiten der Wahlen
Die Wahlen in der evangelischen Kirche der Region Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bringen einige interessante Besonderheiten mit sich:
- Das Wahlalter liegt bei 14 Jahren, während 16-Jährige bereits kandidieren dürfen.
- Wählerrecht ist nicht an die Staatsbürgerschaft gebunden; alle Mitglieder der Gemeinde dürfen teilnehmen.
- Der Prozess ist niederschwellig, da Wahlunterlagen im November verschickt werden, Präsenzwahlen im November und Dezember erfolgen und Briefwahlunterlagen beigelegt sind.
Die Mitglieder sind daher aufgerufen, sich Zeit zu nehmen, um die Wahlunterlagen sorgfältig zu prüfen und ihre Stimme abzugeben.
Neues Wahlverfahren ab 2025
Ein Blick in die Zukunft zeigt, dass ab dem 30. November 2025 (1. Advent) neue Kirchenälteste gewählt werden. Hierbei wird das Wahlverfahren vereinfacht. Bernd Lange vom Wahlbüro im EOK erläutert, dass die größte Änderung der Wechsel von der allgemeinen Briefwahl zu einer Wahlversammlung sein wird. Diese Entscheidung wurde getroffen, weil die bisherige Briefwahl keine nennenswerte Steigerung der Wahlbeteiligung brachte und man den Aufwand reduzieren möchte. Zudem entfällt die Regelung, wonach maximal zwei minderjährige Kirchenälteste gewählt werden können, wodurch die Wahlmöglichkeiten erheblich erweitert werden.
Das neue System birgt allerdings auch Herausforderungen. So befürchten einige, dass künftige Kirchenälteste sich weniger getragen fühlen könnten und der Rückkehr zur klassischen Wahlform, die persönlicher sein könnte, mehr Raum gegeben werden sollte. Trotzdem wird der Fokus auf die Motivation zur aktiven Mitarbeit in den Gemeinden gelegt, um die Wahlbeteiligung zu steigern, die 2019 bei stark niedrigen 83% lag, wie EKIBA berichtet.
Experten und Wissenschaftler als Berater
Um dem schwindenden Vertrauen in die Kirche entgegenzuwirken, haben verschiedene Experten und Wissenschaftler Empfehlungen und Analysen zur Kirchenmitgliedschaft abgeben. Dazu zählen Persönlichkeiten wie Dr. Katharina Alt, Prof. Dr. Reiner Anselm und Dr. David Gutmann. Ihre Arbeiten beleuchten die Herausforderungen und Lösungsansätze für die evangelische Kirche in Deutschland und sind wegweisend für die künftige Ausrichtung der Gemeindeentwicklung, wie EKD zusammenfasst.
Gerade vor den anstehenden Wahlen ist es wichtig, dass sich die Mitglieder aktiv einbringen und die Chance nutzen, ihre Stimmen abzugeben. Denn nicht nur die Zukunft der Gemeindekirchenräte, sondern auch das Vertrauen in die kirchliche Gemeinschaft hängt von der Beteiligung der Mitglieder ab.