Achtung! Uckermark warnt vor Dubiosen Gebühren für Liegenschaftsauszüge!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Bürger der Uckermark sollten Vorsicht vor kostenpflichtigen Drittanbietern bei Liegenschaftsauszügen walten lassen.

Bürger der Uckermark sollten Vorsicht vor kostenpflichtigen Drittanbietern bei Liegenschaftsauszügen walten lassen.
Bürger der Uckermark sollten Vorsicht vor kostenpflichtigen Drittanbietern bei Liegenschaftsauszügen walten lassen.

Achtung! Uckermark warnt vor Dubiosen Gebühren für Liegenschaftsauszüge!

Immer mal wieder kommen die Bürger in der Uckermark ins Straucheln, wenn es um die Beantragung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster geht. Zuletzt haben sich zahlreiche Menschen über unerwartete Gebühren bei der Einholung dieser Auszüge beschwert. Wie nordkurier.de berichtet, wendet sich die Behörde in dieser Angelegenheit an die Öffentlichkeit, um Missverständnisse auszuräumen.

Der Amtsleiter Dirk Schneider betont, dass die Beschwerden oft an der falschen Stelle landen. Viele Bürger haben kostenpflichtige Online-Dienstleister in Anspruch genommen, die mit der Bearbeitung der Anträge für die Liegenschaftsauszüge werben. Das Problem? Diese Dienstleister verlangen Vorkasse-Gebühren, während die offizielle Rechnung für den Auszug direkt vom Katasteramt kommt. „Jeder, der die Dienste dieser Anbieter nutzt, zahlt im Endeffekt doppelt“, erklärt Schneider.

Wichtige Informationen für Antragsteller

[email protected] oder per Post gestellt werden. Notwendig sind dabei die Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück.

Vorlagen für Antragsformulare können auf der offiziellen Website des Landkreises unter „Dienstleistungen“ abgerufen werden. Die gute Nachricht: Die Gebühren werden erst fällig, wenn der Auszug erstellt wurde.

Was ist das Liegenschaftskataster?

service.berlin.de umfasst das Kataster sowohl Flurkarten, die die räumlichen Abgrenzungen darstellen, als auch das Liegenschaftsbuch, das beschreibende Angaben enthält.

Für die Beantragung von Bauvorhaben, die Beleihung von Grundstücken oder den Kauf von Liegenschaften ist ein aktueller Auszug aus dem Kataster unerlässlich. Die Abläufe sind auch hier klar strukturiert: Anträge können online oder schriftlich gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass Gebühren für die Auszüge variieren können. Beispielsweise beträgt die Gebühr für einen Auszug aus der Flurkarte 16 Euro je Blatt.

Derzeit ist ein Trend zu erkennen, dass Bürger zunehmend auf private Anbieter setzen, um an diese Informationen zu gelangen. Doch wie lgl-bw.de erklärt, ist dies nicht notwendig und kann zu überhöhten Gebühren führen. Wer online nach den notwendigen Informationen sucht oder Auszüge benötigt, sollte stets den direkten Kontakt zur zuständigen Vermessungsbehörde suchen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Fazit: Wer auf der Suche nach Liegenschaftsauszügen ist, sollte sich gut informieren und versuchen, unnötige Kosten durch intermediäre Dienstleister zu vermeiden. Der direkte Kontakt zur Behörde ist der Schlüssel zu einem reibungslosen Prozess.