Oberhavel

Achtung, Abzocke! Verbraucherzentrale warnt vor falscher Wohngeld-Website!

Die Wohngeldstelle Uckermark warnt eindringlich vor der Nutzung der Website „online-wohngeld.de“. Diese Seite ist keine offizielle Plattform der Wohngeldstelle Uckermark und sollte zur Beantragung von Wohngeld nicht verwendet werden. Seriöse Anträge auf Wohngeld sind kostenfrei und können über die offizielle Seite der Uckermark unter www.uckermark.de/wohngeld gestellt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Anträge direkt bei den zuständigen Wohngeldstellen in den Stadtverwaltungen Prenzlau und Schwedt zu stellen, entweder persönlich während der Öffnungszeiten oder durch Versand eines Formulars per Post. Neben weiteren Informationen bietet die Wohngeldstelle auch telefonische Auskünfte unter der Nummer 03984 701150 an.

Die problematische Website „online-wohngeld.de“ erhebt eine nicht unerhebliche Gebühr von 29,99 Euro für ihren vermeintlichen Onlineservice zur Wohngeldbeantragung. Dies ist nicht nur irreführend, sondern möglicherweise auch betrügerisch, da die Seite keinen echten Antrag bei der zuständigen Behörde stellt. Stattdessen werden diese Anträge an das Bauministerium (BMWSB) gesendet, welches jedoch nicht für deren Bearbeitung zuständig ist. Laut Informationen von Verbraucherzentrale erhielten die BMWSB bereits tausende solcher Anträge, ohne dass diese bearbeitet werden könnten. Dies zeigt, dass die Nutzung der Seite nicht nur Geld kostet, sondern auch völlig nutzlos ist.

Aufklärung über Abzocke und rechtliche Schritte

Die Verbraucherzentrale berichtet von zahlreichen betroffenen Bürgern, die auf die Tricks der Website hereingefallen sind. Nutzer, die einen Antrag über „online-wohngeld.de“ gestellt haben, erhalten postwendend eine Rechnung über 29,99 Euro, ohne dass ein tatsächlicher Antrag an die Wohngeldstelle weitergeleitet wird. Die Art und Weise, wie die Gebühren angezeigt werden, ist zudem problematisch: Bei normaler Bildschirmauflösung wird der Preis nicht ausreichend deutlich wahrgenommen und erscheint nicht in der Nähe des Bestellbutton.

Aufgrund dieser Irreführung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits rechtliche Schritte gegen den Betreiber der Seite, die SSS-Software Special Service GmbH, eingeleitet. Der vzbv prüft zudem die Möglichkeit einer Unterlassungsklage sowie einer Sammelklage, um betroffenen Nutzern die Möglichkeit zu geben, ihr Geld zurückzufordern. Dazu empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich an dieser Sammelklage zu beteiligen, sollten die Konditionen erfüllt werden.

Wohngeld – Ein wichtiger staatlicher Zuschuss

Wohngeld stellt einen staatlichen Zuschuss dar, der besonders für Haushalte mit geringem Einkommen von Bedeutung ist. Es wird gewährt, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu tragen, dabei jedoch zu hoch ist, um auf andere Sozialleistungen zugreifen zu können. Kürzlich hat die Ampelregierung eine Erhöhung des Wohngeldes um circa 15 Prozent beschlossen, was die Bedeutung einer korrekten Beantragung nochmals unterstreicht. Bei Beantragungen ist es wichtig, direkt über die örtlichen Wohngeldstellen vorzugehen, um Verzögerungen oder unerwartete Kosten zu vermeiden, wie Ruhr24 berichtet.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Warnungen der Wohngeldstelle Uckermark und der Verbraucherzentralen vor der Website „online-wohngeld.de“ ernst genommen werden sollten. Die Beantragung von Wohngeld sollte nur über offizielle Kanäle erfolgen, um finanzielle Schäden und unnötige Verwirrungen zu vermeiden.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
cityreport.pnr24-online.de
Weitere Infos
verbraucherzentrale.de
Mehr dazu
ruhr24.de

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