Ungeklärter Vorfall in Sewekow: Frau von Fremdem bedroht!

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In Wittstock/Dosse kam es in Sewekow zu einem verbalen Vorfall mit einem unbekannten Mann. Eine Frau wurde bedroht, als ihr Hund bellte.

In Wittstock/Dosse kam es in Sewekow zu einem verbalen Vorfall mit einem unbekannten Mann. Eine Frau wurde bedroht, als ihr Hund bellte.
In Wittstock/Dosse kam es in Sewekow zu einem verbalen Vorfall mit einem unbekannten Mann. Eine Frau wurde bedroht, als ihr Hund bellte.

Ungeklärter Vorfall in Sewekow: Frau von Fremdem bedroht!

In Sewekow kam es in der Nacht zum 4. Oktober zu einem Vorfall, der die beschauliche Gemeinde aufgeschreckt hat. Gegen 0:05 Uhr war ein 45-jähriges Pärchen mit ihrem angeleinten Hund in der Straße Am Vogelberg unterwegs, als sie auf einen unbekannten 37-jährigen Mann trafen, der nach einer verbalen Auseinandersetzung zu einer Bedrohung gegen die Frau überging. Der Hund des Paares bellte, was wohl den Unbekannten zur Reaktion brachte, so maz-online.

Der Lebensgefährte stellte sich schützend vor die Frau, woraufhin der Angreifer ihn schubste. Glücklicherweise blieb der Mann unverletzt, doch der Vorfall zeigt, wie schnell eine harmlose Begegnung in Aggression umschlagen kann. Nach der Auseinandersetzung entfernte sich der 37-Jährige schnell vom Ort des Geschehens.

Das Thema Hundegebell und Ruhestörungen

Wie sich zeigt, kann bereits das Bellen eines Hundes in der Nacht zu Spannungen führen. Generell dürfen Hunde in Deutschland tagsüber höchstens 30 Minuten bellen, jedoch nicht länger als 10 Minuten am Stück und nur außerhalb festgelegter Ruhezeiten. Diese Ruhezeiten, die zwischen 22:00 und 6:00 oder 7:00 Uhr variieren können, sind gesetzlich festgelegt. Ein Urteil des Landgerichts Köln aus dem Jahr 1993 betont, dass Hundegebell während dieser Zeiten nicht zulässig ist, wie happyhunde erläutert.

Sollte ein Hund nachts bellen, kann dies schnell zu Nachbarschaftsstreitigkeiten führen. Nachbarn haben das Recht, bei anhaltendem Lärm, wie dem Gebell, die Polizei zu rufen. In solchen Fällen ist es ratsam, zuerst das Gespräch mit dem Hundehalter zu suchen, bevor man die Behörden involviert. Vielfach kann ein Kompromiss gefunden werden.

Bewertung von Lärmstörungen

Doch was ist genau als Ruhestörung zu bewerten? Hundegebell, das als normal wahrgenommen wird, hat ungefähr die Lautstärke eines Fernsehgeräts, während lautes Bellen mitunter auch die eines Lastwagens erreichen kann. Bei wiederholtem und nächtlichem Bellen, insbesondere, wenn es die Ruhezeiten überschreitet, kann dies als unzumutbare Störung gewertet werden, was unter anderem von den örtlichen Vorschriften abhängt, wie auf bussgeldkatalog beschrieben wird.

Gerichte haben in der Vergangenheit entschieden, dass ununterbrochenes Bellen über mehrere Stunden oder gar das permanente Bellen von 30 Minuten täglich als Ruhestörung gilt. Mieter können sich in solchen Fällen beim Vermieter beschweren, und in extremen Fällen drohen Bußgelder oder gar die Beschlagnahmung des Hundes, wenn keine Abhilfe geschaffen wird. Ähnliche Geschehnisse zeigen, wie wichtig es ist, einen respektvollen Umgang zwischen Tierhaltern und Nachbarn zu pflegen.