Traumgrundstück im Scheunenviertel: Storkow verkauft historische Perle!
Storkow (Mark) bietet ein 1.077 m² großes Grundstück im Scheunenviertel zum Verkauf an. Mindestgebot: 172.320 Euro.

Traumgrundstück im Scheunenviertel: Storkow verkauft historische Perle!
In Storkow (Mark) tut sich was im historischen Scheunenviertel! Die Stadt hat ein Grundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 1.077 m² zum Verkauf angeboten. Wie die Stadtverwaltung storkow-mark.de berichtet, umfasst das Grundstück mehrere Flurstücke, die aktuell mit einer über 100 Jahre alten Scheune bebaut sind. Diese historische Scheune kann entweder saniert oder durch einen Neubau ersetzt werden.
Für potenzielle Käufer gibt es eine besondere Chance: Der gültige Bebauungsplan „Scheunenviertel“ legt das Areal als Mischgebiet fest. Dies bedeutet eine Vielzahl von Nutzungsmöglichkeiten, von Wohnraum über Büro- und Geschäftsgebäude bis hin zu kleinen Gastronomiebetrieben und kulturellen Einrichtungen. Das Mindestgebot für diese Liegenschaft liegt bei 172.320 Euro, und künftige Käufer sind verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren zu bauen.
Ein idealer Standort
Die Lage des Grundstücks ist nicht von der Hand zu weisen. Das Scheunenviertel befindet sich in der Nähe der historischen Altstadt und der beeindruckenden Burg Storkow. Darüber hinaus ist die Verkehrsanbindung klasse, und die Nähe zum Naturpark Dahme-Heideseen macht das Areal besonders attraktiv für Naturliebhaber und Erholungssuchende. Storkow (Mark) hat als amtsfreie Stadt im Landkreis Oder-Spree derzeit etwa 9.373 Einwohner und bietet zahlreiche Vorzüge für Bewohner und Investoren.
Wer Interesse hat, sollte sich sputen! Angebote können bis zum 31. August 2025 eingereicht werden. Für weitere Informationen steht das Sachgebiet Liegenschaften unter der Telefonnummer 033678/68-430 zur Verfügung. Auch das Stadtentwicklungsbüro ist unter 033678/68-413 erreichbar.
Bebauungsplan und rechtliche Aspekte
Der Bebauungsplan enthält rechtlich verbindliche Festsetzungen für Bauvorhaben und regelt die überbaubare Grundstücksfläche. Wer zeitnah eine Baugenehmigung beantragen möchte, muss sich an die Vorgaben des Plans halten. Kleinigkeiten wie Balkone oder Erker dürfen zwar geringfügig von der Baugrenze abweichen, größere Abweichungen sind jedoch nur unter bestimmten Bedingungen zulässig und müssen im Baugesetzbuch geregelt werden.
Das Exposé mit weiteren Details zum Grundstück ist auf der Website der Stadt Storkow verfügbar. Interessierte sollten nicht zögern, denn die Gelegenheit, hier ein gutes Geschäft zu machen, liegt auf der Hand. In einem solch reizvollen Umfeld hebt man schnell die Hand im Wettbieten um dieses Stückchen Erde – da liegt wirklich was an!