Silvester in Frankfurt (Oder): Knallverbot in kritischen Zonen!
Erfahren Sie alles über die Regeln zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in Frankfurt (Oder) im Jahr 2025. Sicherheit zuerst!

Silvester in Frankfurt (Oder): Knallverbot in kritischen Zonen!
Steht das neue Jahr vor der Tür, brennen viele für ein prächtiges Feuerwerk. Doch es gibt klare Regeln, die bei Silvesterfeuerwerken beachtet werden müssen, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Wie die Stadt Frankfurt (Oder) berichtet, dürfen nur Personen ab 18 Jahren am 31. Dezember und 1. Januar handelsübliches Silvesterfeuerwerk abbrennen. Dies ist im bundesgesetzlichen Sprengstoffrecht geregelt, das den Umgang mit Feuerwerkskörpern genauestens definiert.
Ein Blick auf die Stadt zeigt, dass für das Zünden von Feuerwerk bestimmte räumliche Einschränkungen bestehen. So ist das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen und anderen brandempfindlichen Gebäuden untersagt. Besonders zu beachten ist die Kontrollstelle der Bundespolizei an der Stadtbrücke in der Slubicer Straße, die ebenfalls als sensible Zone gilt. Feuerwerk darf hier also nicht gezündet werden, und zwar nicht einmal auf Gehwegen oder angrenzenden Freiflächen.
Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Das Abbrennen von Feuerwerk vor dem 31. Dezember oder nach dem 1. Januar wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Ebenso verhält es sich, wenn jemand in der Nähe der oben genannten Einrichtungen zündet oder dies ohne das erforderliche Alter tut. Die Bußgelder für solche Verstöße können sich schnell summieren und reichen von 25 bis zu 50.000 Euro, wie die aktuellen Informationen über den Bußgeldkatalog zeigen. Brandenburg hat hierbei eigene Regelungen: Das Abbrennen von Feuerwerk ohne Erlaubnis kann mit Bußgeldern zwischen 25 und 200 Euro geahndet werden, während das Zünden außerhalb der erlaubten Zeiten mit 25 bis 100 Euro bestraft wird, wie die Seite Bussgeldkatalog berichtet.
Die Gefahr ist nicht nur theoretisch: Illegale Feuerwerkskörper, wie sie oft ohne CE-Kennzeichnung angeboten werden, stellen eine echte Bedrohung dar. Die Verwendung solcher Produkte kann mit hohen Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bestraft werden. Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist also kein Spaß und sollte entsprechend ernst genommen werden.
Das Sprengstoffgesetz und seine Bestimmungen
Die Regeln über Feuerwerk und Sprengstoff sind im Sprengstoffgesetz (SprengG) festgeschrieben, das bereits seit 1976 in Kraft ist und seither zahlreich aktualisiert wurde. Es regelt den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und definiert verschiedene Kategorien von Feuerwerkskörpern: Von Kategorie 1, die für geschlossene Räume gedacht sind, bis hin zu Kategorie 4, die große Gefahren mit sich bringen und nur Fachkundigen vorbehalten sind.
Wie diese Regelungen in der Praxis umgesetzt werden, ist entscheidend. Die Genehmigung für ein Feuerwerk, außerhalb der zulässigen Zeiten benötigt wird, sollte mindestens zwei Wochen im Voraus beantragt werden. Bei besonderen Standorten kann sogar ein Zeitraum von bis zu vier Wochen anfallen. Das Zünden von Feuerwerk ist in der Regel nur vom 31. Dezember 14 Uhr bis 1. Januar 6 Uhr erlaubt. Sicherer kann ins neue Jahr gefeiert werden, wenn alle gesetzlichen Vorgaben im Vorfeld beachtet werden.
Mit diesen Informationen im Hinterkopf hoffen wir, dass alle Feuerwerksliebhaber am kommenden Silvesterabend nicht nur in Feierlaune, sondern auch gut informiert sind, um ein sicheres und unbeschwertes Fest zu erleben.
Weitere Details zu den rechtlichen Rahmenbedingungen können auf den Seiten der Stadt Frankfurt (Oder) sowie in den Bußgeldkatalogen und dem Sprengstoffgesetz nachgelesen werden: Frankfurt (Oder), Bussgeldkatalog und Bussgeld-Info.