Lübben kündigt 1.086 Garagenpachtverträge: Das müssen Pächter wissen!
Lübben kündigt über 1.000 Garagenpachtverträge zum 31. Dezember 2026, um neue Mietverhältnisse gemäß BGB zu schaffen. Informieren Sie sich über die Hintergründe und Fristen.

Lübben kündigt 1.086 Garagenpachtverträge: Das müssen Pächter wissen!
In einem großen Schritt hat die Stadt Lübben (Spreewald) den Nutzern von über 1.000 Garagenpachtverträgen zum 31. Dezember 2026 die Kündigung angekündigt. Doch keine Panik, denn die Stadt hat einen Plan: Ab dem 1. Januar 2027 sollen diese Verträge in Mietverhältnisse überführt werden. Diese Entscheidung wurde als notwendige Maßnahme getroffen, um den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, die durch das Auslaufen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes entstanden sind. Niederlausitz Aktuell berichtet, dass ab Anfang November 2025 Informationsschreiben an alle betroffenen Pächter verschickt werden, um sie über die Änderungen und die nächsten Schritte zu informieren.
Was steckt hinter dieser Entscheidung? Der Hintergrund ist vor allem das Auslaufen gesetzlicher Bestandsschutzregelungen und die Einführung neuer steuerrechtlicher Bestimmungen. So hat das Schuldrechtsanpassungsgesetz, das seit 1995 einen rechtlichen Schutz für bestehende Nutzungsverhältnisse gewährte, zum 31. Dezember 2022 seine Gültigkeit verloren. Ab dem 1. Januar 2023 sind nun die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) anzuwenden, die keine Trennung zwischen Grundstücks- und Gebäudeeigentum vorsehen. Das hat zur Folge, dass die Stadt ihre Vertragsverhältnisse nun anpassen muss, um einen rechtssicheren Zustand herzustellen.
Neue Regeln ab 2027
Die Umstellung bringt auch finanzielle Auswirkungen mit sich. Ab dem 1. Januar 2027 wird eine monatliche Nettomiete von 35,00 Euro zuzüglich Betriebs- und Nebenkosten fällig. Dies ist Teil des neuen steuerrechtlichen Rahmens, der mit dem Inkrafttreten des § 2b des Umsatzsteuergesetzes verbunden ist, der eine Umsatzsteuer von 19 Prozent auf Miet- und Pachteinnahmen festlegt. Zudem müssen alle privatrechtlichen Miet- und Pachtverträge über kommunale Grundstücke angepasst werden, was für die Stadt Lübben viel Verwaltungsaufwand bedeutet.
Für die Pächter bedeutet dies jedoch nicht, dass sie ihre Garagen räumen müssen. Das Nutzungrecht bleibt bestehen, ein Standortwechsel ist nicht erforderlich. Sie können weiterhin die Garagen nutzen, ohne dass ihnen zusätzliche Schritte für einen neuen Vertrag aufgebürdet werden. Nach Erhalt des Kündigungsschreibens haben sie bis spätestens 30. Juni 2026 Zeit, einen Antrag auf den neuen Mietvertrag einzureichen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Veränderungen greifen nicht nur in Lübben, sie sind Teil einer bundesweiten Regelung, die mit dem Auslaufen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes in Kraft trat. Dieses Gesetz regelt unter anderem den Fortbestand von Nutzungsverträgen, die aus DDR-Zeiten stammen, und hat weitreichende Auswirkungen auf die rechtliche Situierung der Nutzer, die oft an den Baulichkeiten hängen. Weniger erfreulich sind die neuen Regelungen, die es Grundstückseigentümern erlauben, von Nutzern die Rückgabe nicht mehr benötigter Flächen zu verlangen. Das Gesetz sieht vor, dass die Beseitigung der Baulichkeiten und die Rückgabe der genutzten Fläche im ursprünglichen Zustand vom Eigentümer gefordert werden kann, was künftig zu Konflikten führen könnte. Strunz & Alter erläutert, dass die Möglichkeit, Nutzer an den Abrisskosten zu beteiligen, ebenfalls weggefallen ist.
Die Stadt Lübben scheint also vor einer gewaltigen Umstellung zu stehen, die nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftliche Folgen mit sich bringen kann. Eines ist gewiss: Mit dieser Entscheidung wird ein Kapitel der Geschichte der Lübbenauer Garagenpachtverträge abgeschlossen, und der Blick richtet sich in die Zukunft, in der neue rechtliche Rahmenbedingungen das Miteinander der Stadt mit ihren Bürgern regeln werden. Weitere Informationen zur ganzen Thematik und Details zum neuen Mietvertrag werden in den kommenden Wochen erwartet.