Folter-Prozess: Alaa M. zu lebenslanger Haft wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt

Folter-Prozess: Alaa M. zu lebenslanger Haft wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt
Frankfurt (Oder), Deutschland - In einem wegweisenden Prozess, der die Grenzen des Völkerrechts sprengt, wurde Alaa M. zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann, der in Syrien als Folterer tätig war, musste sich über fast dreieinhalb Jahre lang in Frankfurt vor Gericht verantworten. In den Schlussvorträgen wurde es für Alaa M. besonders emotional, als sein Verteidiger versuchte, ihn als Opfer seiner Zeit darzustellen. Dennoch bleibt die Schwere der Vorwürfe unbestritten: Ihm wird unter anderem vorgeworfen, 18 Menschen gefoltert und vorsätzlich getötet zu haben. Trotz seiner Beteuerungen, dass er niemals im Militärkrankenhaus in Homs gearbeitet habe, stellte die Bundesanwaltschaft eine klare Forderung nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe und einem Berufsverbot auf, was das Oberlandesgericht Frankfurt schließlich auch bestätigte. Damit wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt und ein wichtiges Signal für die internationale Strafverfolgung gesetzt. [Süddeutsche] berichtet über die Erörterungen des Falls.
Alaa M. kam 2015 nach Deutschland, wo er als Orthopäde arbeitete. Aber im Jahr 2020 änderte sich sein Schicksal, als zwei syrische Geflüchtete ihn als Folterer erkannten. In den Verhandlungen traten sogar drei mutmaßliche Folteropfer als Nebenkläger auf, wobei einer von ihnen verstörende Berichte über die Misshandlung seines Bruders abgab. Diese Zeugenaussagen wurden von der Bundesanwaltschaft als konsistent und glaubwürdig bewertet, während die Verteidigung versuchte, diese als Teil einer Verschwörung darzustellen.
Das Weltrechtsprinzip in Aktion
Ein zentrales Element in diesem Prozess war das sogenannte Weltrechtsprinzip. Dieses Prinzip erlaubt es, Völkerrechtsverstößen in jedem Land nachzugehen, was diesen Prozess erst möglich machte. Auch in Österreich ist das Weltrechtsprinzip, verankert im § 64 des Strafgesetzbuches, von großer Bedeutung, wird jedoch nicht oft angewendet. Häufig fehlen die nötigen Verbindungen zu österreichischen Interessen oder die Ressourcen zur Verfolgung internationaler Verbrechen. Dies ist nicht nur ein Problem in Österreich, sondern zeigt sich auch in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten, die ähnliche Hemmnisse erleben. [Amnesty] führt dazu weiter aus, dass zahlreiche Staaten, wie Deutschland, Belgien und Frankreich, das Prinzip in ihr nationales Recht integriert haben.
Ein weiterer Aspekt, der im Kontext des Weltrechtsprinzips von Bedeutung ist, sind die unterschiedlichen Erfahrungen mit geschlechtsbezogener Gewalt. Diese Gewalt nimmt viele Formen an und überschneidet sich häufig mit anderen Diskriminierungsmerkmalen wie Rassismus und Klassismus. Ein besseres Verständnis über die Geschlechterdimensionen von Gewalt kann helfen, Ermittlungslücken zu schließen und soziale Ungleichheiten sichtbar zu machen. [ECCHR] macht deutlich, dass solch eine Analyse in jedem Konflikt unerlässlich ist, um umfassend zu begreifen, was dort geschieht.
Der Fall Alaa M. trägt somit nicht nur zur Gerechtigkeit für die Opfer bei, sondern stellt auch die grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts und deren Anwendung auf den Prüfstand. Der Prozess hat eindrucksvoll bewiesen, dass selbst angesichts mächtiger Akteure wie dem Assad-Regime Täter zur Verantwortung gezogen werden können, auch wenn sie sich weit entfernt von ihrem Herkunftsland befinden.
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Ort | Frankfurt (Oder), Deutschland |
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