
Am 13. Januar 2025 nimmt die politische Debatte in Brandenburg eine neue Wendung bezüglich des erst im September 2024 eingeführten Verfassungstreuechecks für angehende Beamte. Das Hauptziel dieses Checks ist es, Extremisten aus dem Staatsdienst fernzuhalten und somit für die Integrität des öffentlichen Dienstes zu sorgen. Die neue Koalition aus SPD und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) plant nun, diese Regelung abzuschaffen.
Innenministerin Katrin Lange (SPD) hat angekündigt, externen Rat zur Überprüfung des Checks einzuholen. Laut dem Koalitionsvertrag wird vorgesehen, den Verfassungstreuecheck im Jahr 2025 umfassend auf seine Geeignetheit und die damit verbundenen Grundrechtseingriffe zu überprüfen. Historisch betrachtet wurde der Verfassungstreuecheck nach mehreren Fällen von rechtsextremen Beamten eingeführt, unter anderem ist ein Fall einer Lehrerin bekannt, die als Moderatorin eines rechtsextremen Nachrichtenkanals auftrat.
Streit um den Verfassungstreuecheck
Die Regelung, die von den vorherigen Koalitionsparteien SPD, CDU und Grünen unterstützt wurde, ist einzigartig in Deutschland. Bevor angehende Beamte ihren Amtseid ablegen, müssen sie eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz durchlaufen, wobei Richter und Staatsanwälte von dieser Vorschrift ausgenommen sind. Der verstärkte Fokus auf die Verfassungstreue ist nicht zuletzt auch eine Reaktion auf die politische Offensive der AfD, die vehement gegen den Verfassungstreuecheck argumentiert und bereits eine Verfassungsklage gegen das Gesetz eingereicht hat. Der frühere Innenminister Michael Stübgen (CDU) hatte die Regelung verteidigt und betont, dass sie notwendig sei, um Extremismus zu bekämpfen.
Währenddessen wird im Rahmen der Koalitionsgespräche zwischen den Parteien über den Verfassungstreuecheck diskutiert. Die Grünen zeigen Bedenken hinsichtlich der aktuellen Regelung und fordern eine Verschärfung des Disziplinarrechts für bereits im Staatsdienst tätige Beamte. Die Gespräche ziehen sich hin, obwohl Innenminister Michael Stübgen (CDU) optimistisch ist, dass ein Änderungsantrag im Januar eingebracht werden kann. Die Grünen haben klar gemacht, dass sie mehr Transparenz und eine umfassende Evaluierung wünschen, während die Diskussion über den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ausgeschlossen ist.
Bundesreform und deren Auswirkungen
Parallel zu den landespolitischen Plänen wird die Reform des Disziplinarrechts des Bundes am 1. April 2024 in Kraft treten. Diese Reform zielt darauf ab, die Verfahren zur Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst zu beschleunigen und die Disziplinarmaßnahmen effektiver zu gestalten. So werden Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Entfernung aus dem Dienst, künftig durch behördliche Entscheidung ohne lange verwaltungsgerichtliche Disziplinarklageverfahren ausgesprochen, was die Abläufe erheblich verkürzen könnte. Bundesinnenministerin Nancy Faeser betont die Notwendigkeit, Extremismus im Dienst konsequent zu ahnden.
Die Reform stellt sicher, dass eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung bereits bei einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten zum Verlust der Beamtenrechte führt. Damit wollen die Verantwortlichen unterstreichen, dass sie entschlossen gegen Extremismus vorgehen und gleichzeitig an der Integrität des öffentlichen Dienstes festhalten.