Uckermark

Vorsicht, Betrug!: Uckermärkerin fällt auf Gutschein-Trick rein

Eine Seniorin aus der Uckermark hat am 28. Februar 2025 mutig einen Betrugsversuch abgelehnt, der sich um eine angebliche Ausschüttung von 38.000 Euro drehte. Wie Nordkurier berichtet, erhielt die Rentnerin seit dem 25. Februar wiederholt Telefonanrufe, in denen ihr ein Gewinn nach einer vermeintlichen Gewinnspielteilnahme in Aussicht gestellt wurde.

Um den Gewinn zu erhalten, wurde die Seniorin aufgefordert, Codes von Guthabenkarten zu übermitteln. Diese, so die Täuschung, seien Voraussetzung, um die 38.000 Euro tatsächlich zu erhalten. Die Rentnerin kam zunächst dieser Forderung nach und stellte Codes zur Verfügung, bevor sie schließlich Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Anrufer bekam und sich an die Polizei wandte.

Betrugsmaschen mit Gutscheinkarten

Der Vorfall ist Teil eines größeren Trends, bei dem Betrüger zunehmend Gutscheinkarten manipulieren. Laut ZDF nutzen diese Betrüger eine raffinierte Methode, um an das Geld von ahnungslosen Verbrauchern zu gelangen.

Die Masche beinhaltet das Stehlen von Gutscheinkarten aus Geschäften, das Kopieren und Überkleben der Strichcodes und das Zurücklegen der manipulierten Karten ins Regal. Wenn Kunden die überklebten Karten kaufen, aktivieren die Betrüger den Geldwert auf den Originalkarten, die sie behalten haben. Erst beim Einlösen erfahren die Käufer, dass die Gutscheine wertlos sind.

Verbraucherschützer wie Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern weisen darauf hin, dass es nach wie vor unklar ist, wie die rechtliche Bewertung solcher Gutscheinkarten ausfällt. Sind sie als mangelhafte Ware oder als Bargeld zu betrachten? Das Fehlen richtungsweisender Gerichtsentscheidungen sorgt für Verwirrung unter Verbrauchern und Händlern.

Empfehlungen für Verbraucher

Um sich vor diesem Betrug zu schützen, empfehlen Experten, den Barcode vor dem Kauf zu überprüfen. Bei einem festgestellten Betrug sollte der Händler informiert und eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden, wie MDR ergänzt. Verbraucher haben das Recht auf eine korrekte Gutschrift des Geldes auf ihrem Gutschein und sollten dies an der Kasse aktiv einfordern.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen bleiben jedoch komplex, und Händler zeigen sich in vielen Fällen kulant, übernehmen oft die Verantwortung und ersetzen den Schaden, auch wenn das rechtlich nicht immer klar geregelt ist.

Der Fall der Uckermark-Seniorin ist ein eindringliches Beispiel dafür, wie wichtig es ist, bei Gewinnspielangeboten und der Nutzung von Geschenkkarten vorsichtig zu sein. Es könnte jedem von uns passieren, Opfer eines solchen Betrugs zu werden, wenn wir nicht wachsam sind.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
nordkurier.de
Weitere Infos
zdf.de
Mehr dazu
mdr.de

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