
Maxine Thiede, eine 22-jährige Frau aus der Uckermark, steht vor einer schwierigen Situation, nachdem sie ihren Job als Hauswirtschafterin in einer Senioreneinrichtung verloren hat. Trotz ihrer Pünktlichkeit und der Übernahme zusätzlicher Schichten wurde ihr Vertrag während der Probezeit aufgelöst. Der Arbeitgeber begründete dies mit Maxines angeblicher Unerfahrenheit in der Küche. Ihre Familie glaubt jedoch, dass die Kündigung andere Ursachen hatte. Wichtig ist zu beachten, dass Maxine an Epilepsie leidet und eine 50-prozentige Förderung ihrer Stelle durch die Arbeitsagentur erhält. Die Unternehmensleitung vertrat die Ansicht, Maxine sei mit den Anforderungen des Jobs überfordert, während ihre Familie darauf hofft, dass durch eine öffentliche Bekanntmachung neue Jobmöglichkeiten für sie entstehen.[Nordkurier] berichtet, dass im Landkreis Uckermark derzeit 7011 Bürger arbeitslos sind, was einer Quote von 12,1 Prozent entspricht.
Ein zusätzlich relevanter Aspekt in Maxines Fall könnte die rechtliche Behandlung ihrer Kündigung und die damit verbundenen Krankmeldungen sein. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung vom 13. Dezember 2023 klargestellt, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) unter bestimmten Umständen erodieren kann. Insbesondere wenn Kündigung und Krankmeldung zeitlich zusammenfallen, wird die Glaubwürdigkeit der AU in Frage gestellt. Damit wird für Arbeitnehmer wichtig, im Zweifelsfall nachzuweisen, dass sie tatsächlich erkrankt waren.Anwalt.de erwähnt, dass die Arbeitgeber in solchen Fällen unter Umständen das Entgelt zurückhalten können, was für Betroffene ernsthafte finanzielle Konsequenzen hat.
Relevanz für Maxine und ihre Familie
Maxine könnte in ihrer Situation von dieser rechtlichen Entscheidung betroffen sein, besonders wenn ihre Epilepsie als Grund für eine mögliche Krankmeldung gilt, die jedoch in direkter Verbindung zur Kündigung stand. Wie auch im BAG-Urteil dargelegt, müssen Arbeitnehmer wie Maxine eine Arztbescheinigung oder andere Nachweise erbringen, um die Krankheit zu beweisen, wenn der Arbeitgeber an deren Glaubwürdigkeit zweifelt. Die Rechtsanwaltskanzlei Wolfratshausen führt aus, dass das Entgeltfortzahlungsgesetz Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen lang bei Arbeitsunfähigkeit schützt, eine wichtige Information für Maxine, da die finanzielle Sicherheit in ihrer Situation kritisch ist.
Die Umstände um Maxines Kündigung und die Herausforderungen, die sie bewältigen muss, werfen ein Schlaglicht auf die Problematik der Arbeitslosigkeit in der Region. Vor dem Hintergrund einer Arbeitslosenquote von 12,1 Prozent und den Schwierigkeiten, passende Stellen zu finden, hofft die Familie, dass Maxines Geschichte andere Arbeitgeber dazu bewegt, die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen stärker zu berücksichtigen.
Die Ausbeutung von Arbeitnehmerrechten, insbesondere in Fällen wie bei Maxine, demonstriert die Notwendigkeit, sowohl gesellschaftlich als auch rechtlich für mehr Fairness und Unterstützung zu kämpfen. Ihre Familie setzt ihre Hoffnungen auf eine positive Wendung und eine zweite Chance für Maxine.