
Am 30. Januar 2025 endet eine wichtige Frist für Unternehmen in Deutschland. Arbeitgeber mit 20 oder mehr Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 31. März 2025 ihre Beschäftigungsdaten bezüglich der Anstellung schwerbehinderter Menschen bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen. Dies betrifft nicht nur private, sondern auch öffentliche Arbeitgeber. Die Meldung muss über die kostenfreie Software IW-Elan erfolgen, die auf arbeitsagentur.de heruntergeladen werden kann.
Die Eingabefrist zur Einreichung der Daten ist unverzüglich, eine Verlängerung ist nicht möglich. Unternehmen, die ihrer Verpflichtung zur Anstellung schwerbehinderter Menschen nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- oder Inklusionsamt zahlen. Diese Abgabe soll künftig erhöht werden, die neuen Beträge treten zum Stichtag 31. März 2025 in Kraft und sind nach Unternehmensgröße gestaffelt. Das Geld fließt in die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, etwa zur Einrichtung von Arbeitsplätzen oder zur Finanzierung von Eingliederungszuschüssen, wie nordkurier.de meldet.
Pflichten und Herausforderungen für Arbeitgeber
Rund 10,4 Millionen Menschen leben in Deutschland mit Behinderungen, darunter 7,6 Millionen schwerbehindert. Allerdings sind nur etwa 50 Prozent von ihnen erwerbstätig oder haben eine abgeschlossene Ausbildung. Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen liegt bei fast 11 Prozent, während sie bei Menschen ohne Behinderung nur 5,7 Prozent beträgt. Trotz eines bestehenden Fachkräftemangels zögern viele Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit für Arbeitgeber, sich intensiver mit dem Thema Inklusion auseinanderzusetzen, wie arbeitsagentur.de berichtet.
Aktuell beschäftigen etwa 45.000 Arbeitgeber keine schwerbehinderten Mitarbeiter. Die gesetzlichen Vorgaben fordern jedoch eine Beschäftigungsquote von mindestens fünf Prozent, was nur 39 Prozent der Unternehmen gelingt. Viele Arbeitgeber sehen sich mit Vorurteilen und Unsicherheiten konfrontiert, die es ihnen schwer machen, inklusive Arbeitsplätze zu schaffen. Reha-Beraterin Marion Winger betont die Bedeutung von Aufklärung und Offenheit gegenüber diesem Thema und ermutigt, die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen wahrzunehmen.
Unterstützung durch die Agentur für Arbeit
Ein Beispiel für erfolgreiche Integration ist die Geschichte von Dariean Bahr, einem Arbeitnehmer, der nach einem Rückenmarksinfarkt von der Firma Dachser SE und der Agentur für Arbeit unterstützt wurde. Nach seiner Reha und Umschulung in eine kaufmännische Position konnte Bahr in einem barrierefreien Arbeitsplatz seine Fähigkeiten unter Beweis stellen. Die Unterstützung umfasste auch finanzielle Hilfen für erforderliche Umbauten, die umfassend koordiniert wurden.
Diese Initiativen verdeutlichen, dass die Agentur für Arbeit bereit ist, Arbeitgeber zu helfen, Barrieren abzubauen und Inklusion aktiv zu fördern. Die persönlichen Ansprechpartner stehen unter der Hotline 0800 4555520 für Fragen zur Verfügung und können Unternehmen wertvolle Informationen zu der Einstellung von schwerbehinderten Menschen bereitstellen.