
Der Tarifkonflikt zwischen der Deutschen Post AG und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eskaliert zunehmend. Heute, am 5. Februar 2025, findet ein ganztägiger Streik in der Paketzustellung statt, der die Standorte Tempelhof, Britz, Mariendorf und Mitte in Berlin betrifft. Die Gewerkschaft ver.di erhöht damit den Druck auf die Arbeitgeber, die nach eigenen Angaben die Forderungen der Beschäftigten als finanziell nicht tragbar ansehen.
Laut Cityreport äußerte Benita Unger, die Fachbereichsleiterin für Postdienste bei ver.di in Berlin-Brandenburg, ihre Unzufriedenheit über die Fortschritte in den bisherigen Verhandlungen. Sie forderte deutliche Lohnsteigerungen, um der hohen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Die Gewerkschaft hat eine Erhöhung der Entgelte um 7 Prozent für rund 170.000 Tarifbeschäftigte, Auszubildende und Dual-Studierende, sowie drei zusätzliche Urlaubstage gefordert. Ver.di verlangt außerdem einen zusätzlichen Urlaubstag für ihre Mitglieder.
Vorangegangene Warnstreiks
Bereits am 28. Januar 2025 hatte ver.di zu Warnstreiks aufgerufen, die Beschäftigte in der Zustellung in Großstädten und größeren Städten in allen Bundesländern betrafen. Der Grund für diese Aktion lag in der mangelnden Bewegung und fehlenden greifbaren Ergebnissen in der zweiten Verhandlungsrunde. Arbeitgeber hatten die Forderungen erneut als nicht finanzierbar eingestuft. Auch hier forderte die Gewerkschaft eine tarifliche Steigerung von linear sieben Prozent und eine Laufzeit des Tarifvertrags von zwölf Monaten.
Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 12. und 13. Februar 2025 geplant. Eine Streikversammlung der Paketzusteller*innen findet um 11:00 Uhr an der Niederlassung Paket Berlin in der Eresburgstraße 21, 12103 Berlin, statt, um die Kolleg*innen zu mobilisieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen des Streiks
Das Streikrecht ist in Artikel 9 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes verankert und ermöglicht es Arbeitnehmern und Gewerkschaften, ihre Interessen zu vertreten. Gemäß bpb stellt der Streik eine kollektive Arbeitsverweigerung dar, um Druck auf den Arbeitgeber auszuüben. Streiks sind ein zentrales Mittel zur Durchsetzung von Forderungen, wobei sie bestimmten rechtlichen Vorgaben und Grenzen unterliegen.
Der Arbeitskampf in Deutschland ist stark durch Richterrecht geprägt. Ein Streik muss bestimmte Bedingungen erfüllen, um verfassungsrechtlichen Schutz zu genießen, darunter die kollektive Maßnahme und die Absicht, Druck auszuüben. Das Bundesarbeitsgericht hat ein differenziertes Regelwerk geschaffen, das häufig als Gesetzesvertretung angesehen wird.
Das Modell der Tarifautonomie in Deutschland hat maßgeblich zur Wahrung des sozialen Friedens beigetragen. Gewerkschaften sind Koalitionen, die Rechte ableiten und durchsetzen können, und sie dürfen Arbeitskämpfe führen, um faire Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu fördern. Der Staat bleibt in Tarifangelegenheiten neutral, darf jedoch nicht direkt in Konflikte eingreifen.
Die kommenden Tage werden entscheidend sein, um zu sehen, ob eine Einigung zwischen den Tarifparteien erreicht werden kann oder ob die Forderungen der Beschäftigten weiterhin auf Widerstand stoßen werden.