
Am 8. März 2025 zeigt sich das Wetter in Berlin und Brandenburg frühlingshaft. Trotz der warmen Temperaturen und des strahlenden Sonnenscheins bleibt die Region von Niederschlägen verschont. In den letzten Tagen war der Himmel klar, und auch im gesamten Monat März wurde bisher kein Regen verzeichnet. Diese anhaltende Trockenheit hat die Situation in den Wäldern Brandenburgs beeinträchtigt und die Waldbrandgefahr erheblich erhöht. Berlin Live berichtet, dass in sämtlichen 14 Landkreisen Brandenburgs mindestens Waldbrandstufe drei, also mittlere Gefahr, gilt. Besonders besorgniserregend ist die Situation im Landkreis Barnim, wo die Waldbrandstufe vier (hohe Gefahr) ausgerufen wurde.
In diesem Jahr gab es bereits zwei kleinere Waldbrände in der Region. So entstand ein Brand in Bad Wilsnack (Landkreis Prignitz), der unbeabsichtigt vom Waldbesitzer verursacht wurde und von ihm selbst gelöscht werden konnte. Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz kam es erneut zu einem Brand. Statistiken zeigen, dass etwa 90 Prozent der Waldbrände in Brandenburg durch menschliches Verhalten ausgelöst werden. Das Umweltministerium Brandenburg mahnt deshalb zur Vorsicht, insbesondere da in den kommenden Tagen kein Regen in Sicht ist. Die Prognosen deuten auf eine trockene Woche mit Temperaturen von bis zu 15 Grad bis Mittwoch, dem 12. März, hin. Danach wird ein Temperaturabfall erwartet.
Waldbrandgefahrenstufen und Verhaltensregeln
Die Waldbrandgefahr wird in fünf Stufen bewertet, die von der Witterung und der Vegetation abhängen. Die Skala reicht von sehr geringer (Stufe 1) bis sehr hoher Gefahr (Stufe 5). Die Waldbrandgefahrenstufen werden von der unteren Forstbehörde auf Grundlage des vom Deutschen Wetterdienst berechneten Waldbrandgefahrenindex (WBI) aktualisiert. Diese Informationen werden täglich veröffentlicht und sind entscheidend für die Sicherheit der Waldbesucher.
Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr gelten strenge Vorschriften im Umgang mit offenen Feuern. Beispielsweise ist Rauchen im Wald und das Entzünden von offenen Feuern im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Metern vom Waldrand ganzjährig verboten. Grillen an Seeufern in Waldnähe ist ebenfalls nicht gestattet. Zudem müssen Wald-Zufahrten für Feuerwehr und Rettungskräfte frei gehalten werden. Das Parken im Wald ist nur auf bestimmten Flächen erlaubt, und im Falle einer Waldbrandgefahrenstufe von 4 oder 5 kann die untere Forstbehörde den Wald sperren, was durch Schilder an den Zugängen angezeigt wird.
Im Notfall richtig handeln
Bei Ausbruch eines Brandes ist es wichtig, schnell zu handeln. Feuerwehr und Polizei sind unter den Notrufnummern 112 und 110 zu erreichen. Im Falle eines Feuers sollten spezifische Informationen über den Brandort und die Art des Feuers bereitgestellt werden. Nach der Löschung eines Brandes ist der Waldbesitzer verpflichtet, eine Brandwache zu halten. Sollte er nicht erreichbar sein, übernimmt dies die untere Forstbehörde und wird die Kosten in Rechnung stellen, wie auf Forst Brandenburg zu finden ist.
Die Wahrung unserer Wälder und die Sicherheit der Waldbesucher sind von größter Bedeutung. Deshalb ist es unerlässlich, die geltenden Vorschriften zu beachten und eine mögliche Gefährdung durch Waldbrände ernst zu nehmen. Mit einem kollektiven Verantwortungsbewusstsein können wir dazu beitragen, die Wälder Brandenburgs zu schützen und die Natur in ihrer vollen Pracht zu bewahren.