Prignitz

Frauenhaus Prignitz: Finanzielle Unterstützung für Schutz vor Gewalt sichern!

Das Frauenhaus Prignitz in Wittenberge, das vom Brandenburger Verein „Frauen für Frauen“ betrieben wird, erhält auch im Jahr 2025 finanzielle Unterstützung, die am Mittwoch von den Stadtverordneten einstimmig beschlossen wurde. Wittenberge stellt weiterhin 3.547 Euro für den Schutz von Frauen bereit, die vor Gewalt fliehen. Diese Summe bleibt im Vergleich zu den Vorjahren unverändert und ist Teil einer Gesamtsumme von 16.000 Euro, die die Kommunen des Landkreises Prignitz ausschließlich auf Basis der Einwohnerzahlen berechnen. Der Landkreis unterstützt die Anträge und Abrechnungen für dieses wichtige Hilfsangebot.

Insbesondere seit der Gründung des Frauenhauses im Jahr 1991 haben mehr als 1.000 Frauen dort Zuflucht gefunden. Die Plätze sind stets belegt, was die große Nachfrage nach solchen Einrichtungen unterstreicht. Dies kommt vor dem Hintergrund, dass in Deutschland im Jahr 2023 insgesamt 360 Mädchen und Frauen durch Gewalttaten getötet wurden, wobei der Anteil weiblicher Opfer von Tötungsdelikten im partnerschaftlichen Kontext bei alarmierenden 80,6 Prozent lag, laut Angaben des Bundeskriminalamts (BKA).

Finanzierung und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Finanzierung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen ist in Deutschland erheblich herausfordernd. Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestehen zahlreiche Mängel in der Hilfestruktur, insbesondere in ländlichen Regionen, wo oft gar keine spezifischen Einrichtungen vorhanden sind. Rund 90 Kreise in Deutschland haben keinen Zugang zu einem eigenen Frauenhaus. In städtischen Gebieten müssen betroffene Frauen manchmal lange auf einen Platz warten, was eine enorme zusätzliche Belastung darstellt. Diese Informationen verdeutlichen die unzureichenden Kapazitäten in bestehenden Hilfsangeboten.

Die Finanzierung des Frauenhauses erfolgt durch eine Mischung aus Landesmitteln, kommunalen Mitteln, sowie Eigenmitteln durch Spenden und Bußgelder. Weitere Herausforderungen ergeben sich aus der Tatsache, dass bestimmte Gruppen von Frauen, wie EU-Bürgerinnen oder Asylbewerberinnen, unter Umständen von diesen Hilfen ausgeschlossen sind. Frauen, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, müssen oft die Kosten für Aufenthalt und Beratung selbst tragen. Dies erschwert insbesondere den Zugang für jene Frauen, die in einer prekären finanziellen Situation sind.

Zukünftige Herausforderungen und Gesetzesänderungen

Ein Lichtblick ist die Zustimmung des Bundesrates zum Gewalthilfegesetz am 14. Februar 2025, welches ab 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung für betroffene Frauen vorsieht. Ziel des Gesetzes ist es, bundesweit einheitliche Grundsätze und Mindeststandards für Schutz- und Hilfeeinrichtungen zu schaffen. Dies könnte nicht nur das Hilfesystem stabilisieren, sondern auch dessen Reichweite erheblich erweitern.

Die geplante Unterstützung des Bundes in Höhe von 2,6 Milliarden Euro für den Ausbau des Hilfesystems könnte ebenfalls helfen, die bestehenden Defizite zu beseitigen und mehr Frauen einen schnellen Zugang zu den notwendigen Hilfsangeboten zu gewähren. Bis dahin bleibt es jedoch eine große Herausforderung, die verschiedenen Probleme im Hilfesystem anzugehen und die bereitgestellten Ressourcen optimal zu nutzen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
nordkurier.de
Weitere Infos
frauenhauskoordinierung.de

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