
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und das Sozialgericht Potsdam suchen dringend ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die nächste Amtsperiode. Diese Entscheidung ist Teil einer umfassenden Initiative, um die soziale Gerechtigkeit innerhalb der Region zu fördern. Gesucht werden in diesem Zusammenhang Potsdamerinnen und Potsdamer, die bereit sind, in den Bereichen Sozialhilfe, Eingliederungshilferecht und Asylbewerberleistungsgesetz mitzuwirken. Der Amtsbeginn für das Landessozialgericht ist für den 1. Oktober bzw. 1. November 2025 vorgesehen, während für das Sozialgericht Potsdam der Starttermin der 1. November 2025 ist, wie Potsdam.de berichtet.
Ehrenamtliche Richter spielen eine entscheidende Rolle in der Sozialgerichtsbarkeit. Sie wirken bei mündlichen Verhandlungen und Urteilsfindungen mit, und haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Berufsrichter. Insbesondere wird diese Ehrenamtstätigkeit für einen Zeitraum von fünf Jahren verliehen, wobei die Ehrenamtlichen auch am Abstimmungsprozess teilnehmen und das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter genießen, wie es die Regelungen in den §§ 12-23 des Sozialgerichtsgesetzes vorsehen, erläutert sozialgerichtsbarkeit.brandenburg.de.
Voraussetzungen und Ausschlusskriterien
Um sich für das Ehrenamt zu qualifizieren, müssen Interessierte einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört die deutsche Staatsbürgerschaft sowie der Wohn- oder Betriebssitz oder ein Beschäftigungsort in Potsdam. Außerdem müssen Bewerberinnen und Bewerber zum Amtsbeginn mindestens 25 Jahre alt sein, wenn sie sich für das Sozialgericht zur Verfügung stellen, und 30 Jahre für das Landessozialgericht. Ausschlusskriterien sind beispielsweise ein Richterspruch, der die Eignung zum öffentlichen Amt in Frage stellt, oder eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Straftaten zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe. Auch Mitglieder von Landtagen oder des Bundestags, Bedienstete der Landeshauptstadt Potsdam, Berufsrichter sowie Personen in Führungspositionen bei Sozialversicherungsträgern oder der Bundesagentur für Arbeit sind ausgeschlossen, wie die Stadt Potsdam feststellt.
Bewerbungen sind bis zum 15. April 2025 schriftlich an die Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Recht und Versicherung, zu richten oder per E-Mail an die angegebene Adresse zu senden. Die Stadt wird Vorschlagslisten mit potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten erstellen, die der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Weitere Informationen und die entsprechenden Bewerbungsunterlagen sind auf Potsdam.de abrufbar.
Entschädigung und Rechte der Ehrenamtlichen
Ehrenamtliche Richter erhalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall, die jedoch bis zu einem bestimmten Höchstbetrag begrenzt ist. Diese Maßnahme soll eine wirtschaftliche Belastung der Richter abfedern. Während die Entschädigung für Verdienstausfall versteuert werden muss, bleibt die Entschädigung für Zeitversäumnis steuerfrei. Fahrtkosten sowie andere Aufwendungen, etwa Parkgebühren, können ebenfalls erstattet werden, was die Tätigkeit für die Ehrenamtlichen erleichtert, erklärt justiz.nrw.de.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter tragen somit eine wichtige Verantwortung und leisten einen wertvollen Beitrag zur Rechtssprechung in der Sozialgerichtsbarkeit, denn sie bringen wertvolle Perspektiven aus ihrer Lebensrealität in die Urteilsfindung ein. Interessierte werden ermutigt, sich bis zur Bewerbungsfrist zu melden und Teil dieser bedeutenden Institution zu werden.