
Im Rahmen des Bundestagswahlkampfs der FDP in der brandenburgischen Gemeinde Stahnsdorf sind zahlreiche Retroposter von Hans-Dietrich Genscher verschwunden. Wie maz-online.de berichtet, wurden etwa 40 Plakate, die den ehemaligen Außenminister mit dem Slogan „Diesmal geht’s ums Ganze – diesmal FDP“ zeigten, fast zur Hälfte entwendet. Julian Regenthal-Patzak, Vorsitzender des FDP-Ortsverbandes Stahnsdorf, äußerte die Hoffnung, dass die verbliebenen Plakate unversehrt bleiben.
Die Plakate, die ursprünglich aus den 80er Jahren stammen, wurden mit Kabelbindern befestigt. Auffällig ist, dass diese kabelgebundenen Halterungen gezielt abgeschnitten wurden, wodurch der Diebstahl nicht wie ein Vandalismusakt erscheint. Diese Vorgehensweise lässt vermuten, dass die Plakate für private Sammlungen, beispielsweise in Partykellern, abtransportiert wurden. Auch in den angrenzenden Orten Kleinmachnow und Teltow wurden in der gleichen Woche Diebstähle und Beschädigungen von Wahlplakaten festgestellt, betrafen aber nicht die FDP-Werbung.
Die Bedeutung von Genscher
Hans-Dietrich Genscher war von 1982 bis 1992 Außenminister der Bundesrepublik Deutschland und gilt als ein wichtiger Architekt der deutschen Einheit. Seine Person hat bis heute einen hohen Stellenwert, was das Interesse an den Plakaten erklärt, die nun entwendet wurden. Die FDP, die im Berliner Speckgürtel mit diesen Plakaten wirbt, vermeldet ein starkes Interesse auch von Seiten anderer Ortsverbände. Wie welt.de weiter ausführt, sind die Genscher-Plakate nicht nur eine Hommage an den Politiker, sondern sollen auch die Wähler aufmerksam machen.
Regenthal-Patzak beschreibt die Plakate als „Schmunzler“ und hat bereits 60 weitere Exemplare nachbestellt. Gleichzeitig appelliert er an die Öffentlichkeit, die Plakate im öffentlichen Raum zu belassen und nicht für private Zwecke zu entführen. Die Plakataktion hat zum Ziel, einen positiven politischen Diskurs zu ermöglichen und das Erbe Genschers in Erinnerung zu rufen.
Rechtliche Aspekte
Im Kontext der Diebstähle und der Beschädigungen von Wahlplakaten sind rechtliche Fragen aufgetaucht. Wahlplakate sind gemäß den Bestimmungen des Grundgesetzes geschützt, und die unerlaubte Entnahme oder Beschädigung von Plakaten kann als Diebstahl oder Sachbeschädigung gewertet werden. Laut lto.de sind Parteien berechtigt, am politischen Meinungsbildungsprozess teilzunehmen, solange sie nicht verboten sind.
Die rechtlichen Konsequenzen für diejenigen, die sich an Wahlplakaten vergreifen, sind erheblich. Sowohl das Abhängen als auch das Überkleben von Wahlplakaten sind nicht nur als politischer Ausdruck zu verstehen, sondern stellen eine Form der Sachbeschädigung dar und können strafrechtlich verfolgt werden. In diesem Fall appelliert die FDP an die Zivilcourage der Bürger.