Oberhavel

Oberhavel startet Bezahlkarte für Asylsuchende – Technische Hürden bleiben!

Die Kreisverwaltung Oberhavel hat mit der Ausgabe der Bezahlkarte an Asylsuchende begonnen. Dies gab Landrat Alexander Tönnies (SPD) während der Kreistagssitzung am 12. März bekannt. Die Einführung dieser Karte ist Teil eines neuen Ansatzes zur Auszahlung von Sozialleistungen, um die finanzielle Unterstützung für geflüchtete Menschen effektiver zu gestalten. Ursprünglich war die Verfügung der Karte bereits für November 2024 geplant, doch aufgrund technischer Probleme des Anbieters wird nun mit einem Start im April 2024 gerechnet.

Im Landkreis Oberhavel haben insgesamt 1.048 Personen Anspruch auf diese Bezahlkarte, wobei bereits rund die Hälfte von ihnen mit dieser ausgestattet wurde. Am 10. Februar begann der Servicepunkt für Migration in Oberhavel mit der Ausgabe der sogenannten SocialCard. Die Karten, einschließlich PIN und Zugangscode, werden den Empfängern persönlich per Brief zugestellt, während der Versand per Post untersagt ist.

Technische Herausforderungen und Personalaufwand

Die Einführung der SocialCard geht mit einem erheblichen administrativen Aufwand einher. Mitarbeiter des Servicepunktes verbringen etwa zwei Drittel ihrer Arbeitszeit mit der Bearbeitung der Anträge und der Ausgabe der Karten. Ein zusätzlicher Punkt ist die individuelle Klärung vieler Fragen, etwa zu Daueraufträgen, Abbuchungen und Ratenzahlungen. Um auch Personen ohne Internetzugang die Aktivierung der SocialCard zu ermöglichen, wurde ein Terminal im Servicepunkt eingerichtet.

Die Bezahlkarte selbst weist diverse Nutzungseinschränkungen auf. So sind Bargeldabhebungen auf maximal 50 Euro für Erwachsene und 25 Euro für Minderjährige limitiert, und Überweisungen ins Ausland sind nicht möglich. Diese Regelung dient dem Ziel, Zahlungen an Schlepper und Überweisungen an Familien im Heimatland zu verhindern.

Rechtlicher Rahmen der Bezahlkarte

Die Bezahlkarte wurde als neue Möglichkeit zur Auszahlung von Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz verankert, das am 1. März 2024 geändert wurde. Diese Gesetzesänderung wurde am 12. April 2024 im Bundestag verabschiedet, und der Bundesrat stimmte am 26. April zu. Das Gesetz trat am 16. Mai 2024 in Kraft und ermöglicht nun allen geflüchteten Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, die Inanspruchnahme von Leistungen in Form einer Bezahlkarte, unabhängig von ihrer Unterbringung.

Vor der Einführung der Bezahlkarte erhielten Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften vorrangig Sachleistungen, während außerhalb vorrangig Bargeld ausgezahlt wurde. Diese Reform gibt den Ländern und Kommunen mehr Flexibilität in der Ausgestaltung der Leistungserbringung.

Die Entscheidung zur Einführung der Bezahlkarte folgt einem Beschluss, der im Rahmen einer Besprechung zwischen dem Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 6. November 2023 gefasst wurde. Die konkreten Einsatzmöglichkeiten und Umsetzung liegen in der Verantwortung der Länder, die Mindeststandards vereinbart und ein Ausschreibungsverfahren zur Einführung der Bezahlkarte angestoßen haben. Es ist zu erwarten, dass die Bezahlkarte den Verwaltungsaufwand der Städte und Gemeinden reduzieren wird, da Gelder nur im Inland genutzt werden können.

Weitere Informationen dazu sind auf bund.de nachzulesen. Die Bundeskanzlerregierung fasst zusammen, dass die Bezahlkartenregelung in der Gesamtheit einen guten Fortschritt in der Unterstützung geflüchteter Menschen darstellt, indem sie Missbrauch für Schlepper oder Überweisungen ins Herkunftsland vorbeugt und dabei gleichzeitig die Nutzung dieser Leistungen vereinfacht.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
maz-online.de
Weitere Infos
verwaltung.bund.de
Mehr dazu
bundesregierung.de

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