
Im aktuellen Streit um die Finanzierung von Rettungsdiensten in Brandenburg schalten sich die Landräte aus verschiedenen Landkreisen vehement ein. Insbesondere die Landkreise Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark und Märkisch-Oderland äußern ihre Besorgnis über die von den Krankenkassen vorgeschlagenen willkürlichen Festbeträge. In einem Pressegespräch, das am 11. März 2025 stattfand, äußerten sie ihre Kritik und forderten eine gerechte Lösung.
Unterstützung erhalten die Landräte von den Kreisen Barnim, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen hatte zuvor am 23. Januar 2025 eine rückwirkende Festbetragsbegrenzung für Rettungsdienstleistungen ab dem 1. Januar 2025 angekündigt, was die Situation weiter zuspitzt. Die Krankenkassen begründen ihre Haltung mit der Ablehnung von Kosten- und Leistungsrechnungen, die die Rettungsdienstträger präsentieren.
Herausforderungen durch Fehlfahrten
Ein zentraler Streitpunkt ist die Handhabung von Fehlfahrten. Die Krankenkassen lehnen die Kostenübernahme ab, wenn ein Transport ins Krankenhaus als unnötig erachtet wird. Dies betrifft auch Fälle, in denen der Notruf als „gutgläubig“ gewählt wurde. Siegurd Heinze, Vorsitzender des Landkreistags, weist darauf hin, dass es für Patienten wichtig ist, den Notruf ohne Angst vor finanziellen Folgen zu wählen.
Die Konsequenzen dieser Entscheidung sind gravierend. Patienten müssen nun für Fehlfahrten selbst aufkommen, was als unsozial kritisiert wird. Gernot Schmidt, Landrat von Märkisch-Oderland, verweist auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, die eine Begrenzung der Leistungen durch Krankenkassen zurückweist. In diesem Kontext wird auch eine weitere Entscheidung in einem Normenkontrollverfahren zur Rettungsdienstgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming noch in diesem Jahr erwartet.
Finanzielle Abhängigkeit und gesetzliche Grundlagen
Die Landkreise betonen ihre finanzielle Abhängigkeit von Zuweisungen des Bundes und des Landes. Das Brandenburger Rettungsdienstgesetz strebt eine solidarisch finanzierte Rettungsdienstversorgung an. Allerdings sehen die Landräte in den Vorschlägen der Krankenkassen eine einseitige Leistungskürzung, die nicht nur die Landkreise sondern auch die Versicherten belastet. Ministerin für Gesundheit und Soziales, Britta Müller, setzt sich für eine Einigung zwischen den Landkreisen und Krankenkassen ein, hat jedoch bislang keine zufriedenstellende Lösung erzielen können.
Das Rettungsdienstgesetz (RDG) regelt, dass eine bedarfsgerechte und leistungsfähige Versorgung der Bürger*innen sichergestellt werden muss. Hierzu gehört die jährliche Kostenkalkulation, welche die landesweiten Rettungsdienste zur Ermittlung aller notwendigen Kosten durchführt. Diese Kalkulationen fließen in die Verhandlungen mit den Krankenkassen ein, um eine angemessene Kostenübernahme zu gewährleisten. Wie die DRK RGDU erklärt, sollten diese Verhandlungen den Rettungsdienst in die Lage versetzen, die notwendige Ausstattung und das Personal bereitzustellen.
Die Situation bleibt angespannt, und die Landräte fordern ein dringendes Einschreiten des Ministeriums, um gesetzliche Vorgaben zu respektieren und eine Lösung zu finden, die sowohl die Landkreise als auch die Patienten nicht über Gebühr belastet. Auch die Krankenkassen müssen sich der sozialen Verantwortung stellen, die sie gegenüber den Versicherten haben.