
Maul- und Klauenseuche (MKS), eine hochansteckende virale Erkrankung, stellt ein ernsthaftes Risiko für Tierbestände dar. Insbesondere betroffen sind Paarhufer und Schwielensohler. Dies schließt Haus- und Wildschweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel sowie Wildwiederkäuer wie Giraffen, Kamele, Flusspferde und Elefanten ein. Laut dem Hessischen Bauernverband werden in Deutschland vor allem Hauswiederkäuer und -schweine als Hauptwirte angesehen. Ein besonderes Augenmerk gilt der Fütterung, da illegale Nahrungsmittelimporte aus Ländern, in denen MKS endemisch ist, eine ständige Bedrohung darstellt.
Die Übertragung der Krankheit erfolgt primär durch den Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren; das Virus kann über Flüssigkeiten aus aufgeplatzten Blasen, Speichel, Milch, Dung und sogar Atemluft verbreitet werden. Eine hohe Gefahr besteht zudem durch kontaminierte Futtermittel und Gegenstände. Obwohl MKS keine unmittelbare Gefahr für den Menschen darstellt, der pasteurisierte Milch oder Fleisch konsumiert, bleibt die Möglichkeit einer menschlichen Infektion durch Schmierinfektion bestehen, wenn Klauentiere betroffen sind wie im Flexikon angemerkt.
Wirtschaftliche Auswirkungen und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Maul- und Klauenseuche hat nicht nur gesundheitliche, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen. Ein Ausbruch kann zu weitreichenden Maßnahmen führen, so zum Beispiel der sofortige Keulung befallener Tiere. Dies kann zu erheblichen Verlusten für die betroffenen Tierhalter führen. Nach den Erkenntnissen aus der Fribourger Webseite wird die Bekämpfung von Tierseuchen international organisiert und basiert auf der Sanierung von Krankheitsherden sowie präventiven Maßnahmen wie Aufklärungskampagnen und Stichprobenprogrammen.
In Deutschland galt das Land seit 1988 als amtlich frei von MKS. Jüngste Entwicklungen weisen jedoch darauf hin, dass erneute Ausbrüche und die Gefahren durch illegale Nahrungsmittelimporte stets im Blick behalten werden müssen. Zudem ist die MKS seit 2001 ein zentrales Thema, nachdem es in Großbritannien zu einem Ausbruch kam, der in Europa Folgeausbrüche nach sich zog.
Infektionsschutzgesetz und Meldesystem
Um den Ausbruch von MKS schnell zu erkennen, besteht eine Meldepflicht bei Verdacht durch zugelassene Tierärzte. Bei Menschen hingegen gibt es nach dem Infektionsschutzgesetz keine Meldepflicht. Dennoch wird empfohlen, den behandelnden Tierarzt über Kontakt zu befallenen Tieren zu informieren. Das effektive Management der Krankheit erfordert daher eine enge Zusammenarbeit zwischen Tierhaltern, Veterinärmedizinern und Behörden laut dem Hessischen Bauernverband.
Der Verlauf der Krankheit zeigt, dass diese bei erwachsenen Tieren meist nicht tödlich verläuft, jedoch zu einem nennenswerten Leistungsabfall führen kann. Bei Jungtieren besteht aufgrund möglicher Herzmuskelschädigungen jedoch ein höheres Risiko, was durch die Umstände der Ernährung und Tierhaltung weiter verschärft wird. Die laufenden Präventionsmaßnahmen und das Bewusstsein für das Risiko sind daher von entscheidender Bedeutung.