Märkisch-Oderland

IS-Anhänger in Brandenburg: Wie Deutschland mit Gefährdern umgeht!

In einem Flüchtlingsheim in Brandenburg lebt ein verurteilter IS-Anhänger aus Syrien, der nicht abgeschoben werden kann. Der zuständige Landrat Gernot Schmidt kritisiert in diesem Zusammenhang die deutsche Migrationspolitik. Schmidt, ein Sozialdemokrat, steht bereits seit fast zwei Jahrzehnten an der Spitze des Kreises Märkisch-Oderland und äußert seine Bedenken bezüglich der Sicherheitslage im Land.

Der 28-jährige Syrer, Shaas al-M., kam 2015 nach Deutschland. Mit nur 16 Jahren trat er einer islamistischen Terrorgruppe bei, die später im IS aufging. Er wurde im Mai 2017 vom Berliner Kammergericht zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt, nachdem er den Berliner Alexanderplatz ausspäht und Informationen über den Reichstag und das Brandenburger Tor zur Vorbereitung eines Terroranschlags übermittelt hatte. Seine Eltern hatten ihn über die Balkanroute nach Deutschland geschickt, wo er Asyl beantragte und als Flüchtling anerkannt wurde.

Kritik an der Migrationspolitik

Shaas al-M. brach in der Flüchtlingsunterkunft in Bad Belzig einen Deutschkurs ab und plante, zu seiner vorherigen Gruppe zurückzukehren. Er wurde im März 2016 festgenommen und 2017 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Am 19. März 2021 wurde er entlassen. Trotz seiner kriminellen Vergangenheit sind alle Versuche, ihn abzuschieben, gescheitert. Ein genereller Abschiebestopp nach Syrien, der 2012 aufgrund des Assad-Regimes erlassen wurde, macht eine Rückführung unmöglich.

Die Bundesregierung plant zwar eine Neubewertung der Sicherheitslage in Syrien, jedoch ist der Lagebericht bisher nicht fertiggestellt. Bis auf Weiteres darf Shaas al-M. in Deutschland bleiben. Sein Anwalt hat zudem die Lockerung seiner räumlichen Beschränkungen beantragt. Landrat Schmidt fragte, wie viele Bewohner in den Flüchtlingsunterkünften seines Landkreises als islamistische Gefährder eingestuft werden, und erhielt die Antwort, dass es insgesamt 22 Personen sind.

Neueste Entwicklungen in der Migrationspolitik

<pAuf übergeordneten politischen Ebenen verfolgt die Bundesregierung eine striktere Migrationspolitik. Die gesetzliche Regelung zur Ausweisung und Abschiebung von Straftätern und Gefährdern wurde erleichtert. Im Fokus der Maßnahmen steht, dass Personen ohne Bleiberecht Deutschland verlassen müssen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser informierte über anstehende vorübergehende Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und anderen Ländern, um die Migration besser zu kontrollieren.

Die Bundesregierung hat sich zudem auf europäischer Ebene für einen besseren Schutz der EU-Außengrenzen starkgemacht und fördert spezielle Programme zur freiwilligen Rückkehr und Reintegration von Migranten. Neuere Gesetze, die am 11. Oktober 2023 verabschiedet wurden, zielen darauf ab, die Verfahren zur Rückführung und Abschiebung zu beschleunigen. Außerdem wurden die Strafen für Schleuser erheblich erhöht, um Schleuserkriminalität einzudämmen.

Mit diesen umfassenden Maßnahmen will die Bundesregierung die irreguläre Migration reduzieren und gleichzeitig die Sicherheit im Land erhöhen. Aber die Schwierigkeiten, wie im Fall des IS-Anhängers Shaas al-M., zeigen die Herausforderungen, vor denen das aktuelle Migrationssystem steht. Die Diskussion über die Migrationspolitik wird daher weiterhin auch von den Erfahrungen auf kommunaler Ebene geprägt sein.

Für mehr Informationen zur aktuellen Migrationspolitik in Deutschland siehe Welt.de, Bundestag.de und Bundesregierung.de.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
welt.de
Weitere Infos
bundestag.de
Mehr dazu
bundesregierung.de

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