
Brandenburg setzt verstärkt auf Windkraft, um die Energiewende voranzutreiben. Das Ziel der Landesregierung ist es, die Ökostrommenge bis zum Jahr 2030 zu verdoppeln, wobei Windkraft eine zentrale Rolle spielt. Der Brandenburger Landtag hat bereits 2021 beschlossen, dass jede der fünf regionalen Planungsgemeinschaften bis Ende 2027 1,8 % der Fläche und bis Ende 2032 2,2 % der Fläche für die Windenergienutzung ausweisen muss. Dies steht im Einklang mit dem bundesweiten Ziel, bis 2032 insgesamt 2 % der Landesfläche für Windenergie zu reservieren. rbb24 berichtet, dass …
Im Juli 2022 wurde in Berlin das „Wind-an-Land-Gesetz“ verabschiedet, das die Verantwortung der Regionen für die Planung und den Bau von Windkraftanlagen unterstreicht. So sind in der Uckermark-Barnim bereits Windvorranggebiete festgelegt. In den Regionalplänen der anderen vier Regionen – Oderland-Spree, Prignitz-Oberhavel, Havelland-Fläming sowie Lausitz-Spreewald – hingegen fehlen diese abschließenden Planungen noch. Bis diese Regionalpläne vorliegen, werden Windräder als priorisierte Bauvorhaben behandelt. Aktuell nutzen Antragsteller im Märkisch-Oderland diese Gesetzeslücke, um Standorte zu sichern.
Vorhaben in Zeschdorf
Ein konkretes Vorhaben in diesem Kontext ist der geplante Bau von 13 neuen Windkraftanlagen in Zeschdorf, einem Ort im Märkisch-Oderland. Hier hat ein Unternehmen beim Landesamt für Umwelt einen Vorbescheid beantragt. Die Anwohner zeigen sich allerdings besorgt über potenzielle Lärmbelästigungen und Schattenschlag. Laut Fachagentur Windenergie wird eine eindeutige Planung von Windkraftanlagen in enger Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden gefordert, um Akzeptanz zu schaffen und die Unterstützung für Windprojekte zu erhöhen.
In der Region Oderland-Spree sind derzeit 27 Vorbescheidsverfahren für über 100 Windräder im Gang, viele davon außerhalb der geplanten Vorranggebiete. Landrat Gernot Schmidt äußert sich kritisch zu dieser Entwicklung und sieht sie als Bedrohung für die lokale Demokratie. Er macht jedoch die neue Gesetzgebung dafür verantwortlich. Ein Vorbescheid bietet zwar Planungssicherheit, ersetzt aber keine Baugenehmigung, was ein umfassendes Genehmigungsverfahren erfordert.
Strategische Ziele der Bundesregierung
Bundesweit wird der Ausbau der Windenergie an Land durch beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren vorangetrieben. Die Bundesregierung hat klare Flächenziele festgelegt: Aktuell sind lediglich 0,8 % der Landesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen, wobei nur 0,5 % tatsächlich verfügbar sind. Die Klimaziele erfordern einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien, um die Abhängigkeit von fossilen Importen zu verringern.
Die Energiestrategie 2030 der Region Berlin-Brandenburg strebt an, bis 2050 die benötigte Energie aus erneuerbaren Rohstoffen zu erzeugen. Im Rahmen dieser Strategie ist ein Ausbauziel von 10.500 MW Windenergie bis 2030 definiert. Umgedreht, beabsichtigt die Landesregierung, die Akzeptanz von Windkraft zu erhöhen, unter anderem durch Mindestabstände von 1.000 Metern zu Wohnbebauungen und mögliche Abstandsregelungen von 1.500 Metern zu belasteten Siedlungen.