Havelland

Steigerung bei Grundsteuer: Trogisch erhebt Einspruch gegen Bescheid!

In der Region Havelland sorgen aktuelle Bescheide über die Grundsteuer für Unmut unter den Anwohnern. Alfred Trogisch aus Stölln erhielt seinen Bescheid, in dem die Grundsteuer B von 227 Euro auf 287,25 Euro jährlich erhöht wurde. Dies bedeutet eine Steigerung der Vierteljahreszahlungen von 56,73 Euro auf 71,82 Euro. Trogisch hat bereits Einspruch beim Finanzamt eingelegt, da der festgelegte Messbetrag von 56,03 Euro auf 92,66 Euro stieg und er den Messbescheid als fehlerhaft kritisiert. Besonders der angenommene Bodenrichtwert von 15 Euro pro Quadratmeter gibt ihm zu denken, da er schätzt, dass der tatsächliche Aufwand für sein Haus nur etwa die Hälfte des angesetzten Wertes von rund 300.000 Euro für 98 Quadratmeter Wohnfläche beträgt.

Ein weiterer Anwohner, Christian Lossin aus Rhinow, äußert ebenfalls seinen Unmut über die 71-prozentige Erhöhung des Messbetrags für sein 70 Jahre altes Haus. Auch er fordert von der Kommune eine Senkung des Hebesatzes, da dieser zusätzlich die finanzielle Belastung der Bürger erhöht. In der Diskussion um die Grundsteuer betonte Bürgermeister Felix Menzel von Milower Land, dass Aufkommensneutralität nicht automatisch mit Belastungsneutralität gleichzusetzen ist. Diese Unterscheidung ist entscheidend, denn die Steuereinnahmen der Gemeinden steigen, während die individuelle Steuerlast der Bürger potenziell höher ist.

Rechtliche Schritte und Unterstützung

Trogisch wird von Rechtsanwalt Christian Achilles aus Brieselang unterstützt, der sich ebenfalls mit seiner Expertise für die Anliegen der Betroffenen einsetzt. Er wird dazu beitragen, die rechtlichen Schritte gegen den Messbescheid voranzubringen. Es bleibt abzuwarten, wie viele der zahlreichen Einsprüche, die derzeit noch unbearbeitet sind, tatsächlich erfolgreich durchgesetzt werden können.

Amtsdirektor Jens Aasmann äußerte seine Zweifel an den Zahlen im Hebesatzregister, was die Situation weiter kompliziert. Die Neubewertungen der Grundsteuer sollen alle sieben Jahre erfolgen, die nächste Neubewertung ist für 2029 geplant. In diesem Zusammenhang forderte der Anwohner Marc Glauche aus Hohennauen eine Deckelung der Grundsteuer, um die Auswirkungen für die Bürger abzumildern.

Hebesatzempfehlungen und Auswirkungen

Die Empfehlungen zu den Hebesätzen zeigen, dass in Falkensee ein einstimmiges Votum für einen Hebesatz von 210 für die Grundsteuer B erfolgt ist, obwohl ursprünglich ein Satz von 250 geplant war. Die Sitzung der Stadtverordneten findet am 29. Januar statt. Diese Anpassungen der Hebesätze sind Teil einer breiteren Reform, die darauf abzielt, die Grundsteuerzahlen zu konsolidieren und gerechter zu gestalten.

Die neuen Steuermessbeträge verteilen sich ähnlich wie die alten, wobei die Anteile für reines Wohnen und reines Nicht-Wohnen leicht gesunken sind. Im Vergleich beläuft sich der Anteil für reines Wohnen auf 49,6 Prozent, während 25,7 Prozent für reines Nicht-Wohnen und 22,3 Prozent für Mischnutzung gelten. Zudem ist der Anteil für Grundstücke ohne Gebäude auf 2,4 Prozent gestiegen, was darauf hindeutet, dass sich die Struktur der Grundsteuerverteilung in den letzten Jahren verändert hat. Für eine detaillierte Übersicht bieten sich Finanztip und Finanzamt Hessen an, die vertiefende Informationen zu Hebesätzen und den Auswirkungen der Reformen bereitstellen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
maz-online.de
Weitere Infos
finanztip.de
Mehr dazu
finanzamt.hessen.de

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