Brandenburg

Grundsteuer-Chaos in Brandenburg: 280.000 Widersprüche eingereicht!

Am 1. März 2025 berichten zahlreiche Medien über die anhaltenden Widersprüche gegen die neue Grundsteuer in Brandenburg. In diesem Zusammenhang sind rund 280.000 Widersprüche eingegangen. Der Brandenburger Finanzminister Crumbach hat sich zu den Bedenken der Grundstückseigentümer geäußert, die an der Verfassungsmäßigkeit und Anwendung des neuen Gesetzes zweifeln. Diese Unsicherheiten resultieren aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, das im Dezember 2024 festgestellt hat, dass das neue grundsteuerliche Bewertungsrecht verfassungsgemäß ist (Urteile Az.: 3 K 3170/22 und 3 K 3142/23).

Hintergrund der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das den Gesetzgeber verpflichtete, die Grundsteuerberechnung bis 2025 grundlegend zu ändern. Der Bund hatte ein neues Modell zur Neuberechnung vorgegeben, welches in Brandenburg angewendet wurde. Dieses Modell basiert auf einem wertabhängigen Verfahren, das die Grundsteuer auf Grundlage des Grundstückswerts und der Netto-Kaltmiete berechnet.

Neuer Grundsteuerwert und Bescheide

Die Grundsteuer setzt sich aus dem Grundstückswert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz der jeweiligen Kommune zusammen. Grundstückseigentümer waren verpflichtet, bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung einzureichen. Das Finanzamt berechnet anschließend den neuen Grundsteuerwert und teilt diesen in einem Grundsteuerwertbescheid mit. Dieser Bescheid ist bindend und gilt als Grundlagenbescheid.

Einige Gemeinden in Brandenburg planen, die Grundsteuer für das erste Quartal 2025 erst Ende März einzuziehen, was weitere Fragen zur richtigen Handhabung aufwirft. Viele Eigentümer haben bereits nur den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbetragsbescheid erhalten, jedoch noch keinen endgültigen Grundsteuerbescheid. Es ist wichtig, die neuen Grundsteuerbescheide sorgfältig zu prüfen.

Vorauszahlungen und Änderungen

Bis ein neuer Bescheid von der Gemeinde vorliegt, sind die Eigentümer verpflichtet, Vorauszahlungen nach dem „alten“ Grundsteuerbescheid zu leisten. Diese Vorauszahlungen werden auf der Grundlage der zuletzt festgesetzten Jahressteuer ermittelt und sind zu den Terminen 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Eine Anpassung der Höhe der Vorauszahlungen ist nur durch einen neuen Grundsteuerbescheid möglich. Diese Regelung dient der Sicherung eines stetigen Steueraufkommens.

Für neu entstandene wirtschaftliche Einheiten ohne alten Grundsteuerbescheid gelten die Vorauszahlungsregeln nicht. Weitere wichtige Punkte sind die Anzeigepflicht für Grundstückseigentümer bei wesentlichen Änderungen, die seit dem 1. Januar 2022 eingetreten sind. Änderungen müssen innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres angezeigt werden. Für die Jahre 2022 und 2023 wurde die Frist bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Ein Ausblick auf die Zukunft

Der nächste Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung von Grundsteuerwerten ist der 1. Januar 2029. Brandenburg unterstützt die Kommunen durch ein online Hebesatz-Register, sodass diese ihren Hebesatz anpassen können, um das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf dem vorherigen Niveau zu halten. Änderungen bis zu 15.000 Euro führen zunächst nicht zu Korrekturen der Steuerwerte.

Der Reformprozess der Grundsteuer in Brandenburg ist somit von einer Vielzahl an Vorschriften und Regelungen geprägt. Die Bundesregierung erwartet von den Kommunen, dass sie durch Anpassungen der Hebesätze die Belastung für die Steuerpflichtigen ausgleichen, ohne dass es zu einer strukturellen Erhöhung des Grundsteueraufkommens kommt. Diese strukturellen Veränderungen sind ein zentrales Element für eine rechtssichere Fortentwicklung der Grundsteuer, wie im Gesetz zur Grundsteuerreform festgelegt, das als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erlassen wurde. [bundesfinanzministerium.de] hat ausführliche Informationen zu diesem Thema veröffentlicht.

Angesichts der Komplexität dieser Änderungen und der zahlreichen Widersprüche wird den Grundstückseigentümern geraten, sich gut zu informieren und ihre Bescheide genau zu überprüfen, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden. [barnim-aktuell.de] und [finanzamt.brandenburg.de] bieten hierzu wertvolle Ressourcen und Informationen an.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
barnim-aktuell.de
Weitere Infos
finanzamt.brandenburg.de
Mehr dazu
bundesfinanzministerium.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert