
Am 25. März 2025 wurde der mobile Blitzer in Bad Liebenwerda auf der Dorfstraße in Oschätzchen (PLZ 04924) aktiv. Das Tempolimit an dieser Stelle beträgt 50 km/h. Der Blitzer wurde um 17:51 Uhr aufgestellt und das aktuelle Blitzerupdate stammt von 19:05 Uhr. Diese Maßnahmen sind Teil der regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen, die im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden können, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wie news.de berichtet.
Die Verkehrsüberwachung in Deutschland erfolgt durch verschiedene Behörden, darunter die Polizei und Ordnungsämter. Ihre Aufgabe ist es, den Verkehr zu kontrollieren und sicherheitsrelevante Verstöße zu ahnden. Dies geschieht gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO), die die rechtlichen Rahmenbedingungen für Geschwindigkeitsübertretungen festlegt. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog bietet eine Übersicht über die Maßnahmen, die bei verschiedenen Verkehrsverstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erwarten sind. Zu den gängigen Kontrollen zählen unter anderem mobile und feste Blitzer, wobei mobile Blitzer gezielt dort eingesetzt werden, wo lokal informierte Fahrer beeinflusst werden sollen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten (bussgeldkatalog.org).
Geschwindigkeitsüberschreitungen und ihre Folgen
Die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen erfolgt durch Bußgelder und die Verhängung von Punkten in Flensburg. Für Verstöße innerorts, bei denen die Geschwindigkeit um bis zu 10 km/h überschritten wird, beläuft sich das Bußgeld auf 30 Euro. Die Strafen steigen mit der Schwere des Verstoßes:
Verstoß (innerorts) | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
11 – 15 km/h | 50 | 0 | Nein |
16 – 20 km/h | 70 | 0 | Nein |
21 – 25 km/h | 115 | 1 | 1 Monat |
26 – 30 km/h | 180 | 1 | 1 Monat |
31 – 40 km/h | 260 | 2 | 1 Monat |
41 – 50 km/h | 400 | 2 | 1 Monat |
über 50 km/h | steigend | 2 | mind. 2 Monate |
Wie der ADAC feststellt, gelten die festgelegten Bußgelder auch für ähnliche Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften, wobei die Bußgelder leicht variieren.
Bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 15 km/h wird in der Regel ein Verwarnungsgeld angeboten, während schwerwiegendere Verstöße ab 16 km/h die Möglichkeit der Stellungnahme einräumen. Der Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen angefochten werden. Ein Verstoß gilt als verjährt, wenn der Fahrer nicht innerhalb von drei Monaten ermittelt werden kann.
Insgesamt zeigt sich, dass die regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen und die damit verbundenen Ahndungen darauf abzielen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und Verkehrsteilnehmer für die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu sensibilisieren. Die aktuellen Aktivitäten in Bad Liebenwerda sind ein weiterer Schritt in diese Richtung.