
Die geplante Abschaffung des kostenlosen Schülertickets im Landkreis Dahme-Spreewald sorgt für massiven Widerstand unter den Kreispolitikern. Maz-online berichtet, dass die gemeinsame Kreistagsfraktion von SPD, Grünen, Linken, Wir für KW und BIS (SGLWB) die Einführung eines Elternbeitrags ab dem kommenden Schuljahr scharf kritisiert. Demnach sollen Eltern künftig 100 Euro jährlich für Schulfahrten pro Kind zahlen, wobei der Beitrag nur für das erste und zweite Kind gilt, während für weitere Kinder keine Kosten anfallen.
Die Entscheidung der Kreisverwaltung, diesen Elternbeitrag wieder einzuführen, wird mit der angespannten Haushaltslage begründet. Vor 2020 konnten Schüler kostenlos zur Schule fahren, während zuvor ein jährlicher Beitrag von 88 Euro fällig war. Der Kreisschulbeirat im Landkreis Dahme-Spreewald, bestehend aus Eltern, Schülern und Lehrern, spricht sich deutlich für den Erhalt des kostenlosen Schülertickets aus. Vorsitzende Anett Kehling unterstreicht, dass der Zugang zu Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf, insbesondere in ländlichen Regionen, wo Schüler oft auf das Auto angewiesen sind.
Kritik an den neuen Regelungen
Die SGLWB-Fraktion nimmt die Bedenken des Kreisschulbeirats ernst. Thomas Irmer, Co-Vorsitzender der Fraktion, äußert, dass derzeit mehr Fragen als Antworten bestehen. Aus diesem Grund wird die Fraktion der Vorlage zur Schülerbeförderung, die im April im Kreistag beschlossen werden soll, nicht zustimmen. Der Landkreis gibt aktuell 13,5 Millionen Euro für die Schülerbeförderung aus; durch die Einführung des Elternbeitrags könnten 700.000 Euro eingespart werden.
Die Fraktion schlägt vor, die angestrebten Einsparungen an anderer Stelle im Haushalt zu realisieren. Gleichzeitig hat auch die AfD-Fraktion im Kreistag die Fortsetzung des kostenlosen Schülertickets gefordert, was zeigt, dass die Thematik parteiübergreifend ein großes Anliegen ist.
Regelungen zur Schülerbeförderung
Im Landkreis Dahme-Spreewald können Schüler Anträge auf Schülerfahrausweise, Schülerspezialbeförderung oder Fahrkostenerstattung beim Amt für Schulverwaltung stellen. Anspruchsberechtigt sind Schüler mit Hauptwohnsitz im Landkreis, einem Schulweg von mindestens 2 km sowie der Teilnahme an allgemein bildenden Schulen, die von öffentlichen Trägern oder Ersatzschulen betrieben werden. Bietet die nächstgelegene Schule keine adäquate Erreichbarkeit oder liegt ein gesundheitlicher Grund vor, wird eine Schülerspezialbeförderung eingerichtet.
Die aktuellen Regelungen zur Schülerbeförderung sind zudem den gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland angegliedert, die je nach Bundesland variieren. Beispielsweise müssen öffentliche Schulträger sicherstellen, dass Schüler „unter zumutbaren Bedingungen“ befördert oder die Kosten dafür erstattet werden. Nach Advocard haben soziale Faktoren wie die Entfernung zur Schule Einfluss auf den Anspruch auf kostenlose Beförderung.
Wenn die Schüler außerhalb des Landkreises zur Schule gehen, müssen sie in der Regel einen Eigenanteil von 90 % des Preises einer 2-Waben-Schülerjahreskarte zahlen. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die Eltern Fahrkostenerstattung beantragen, abzüglich des Eigenanteils. Schüler von bestimmten Ausbildungsstätten sind allerdings von diesen Regelungen ausgeschlossen.
Der anstehende Beschluss im Kreistag über die Einführung des Elternbeitrags und die damit verbundene Abschaffung des kostenlosen Schülertickets bleibt ein umstrittenes Thema, das weitere Diskussionen und hoffentlich konstruktive Lösungen nach sich ziehen wird.