
Im Zuge der laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst hat die Gewerkschaft ver.di einen Warnstreik für den 6. März 2025 in Cottbus angekündigt. Diese Entscheidung wurde am 3. März 2025 öffentlich gemacht und stößt auf erheblichen Widerstand seitens der Geschäftsführung des Stadtwerkeverbunds Cottbus. Laut City Report droht die Geschäftsführung den Beschäftigten, die dem Streikaufruf folgen, mit „drastischen arbeitsrechtlichen Konsequenzen“.
Ver.di hingegen weist diese Drohungen als unbegründet zurück. Die Gewerkschaft betont, dass das Recht auf Warnstreiks im Rahmen von Tarifverhandlungen festgelegt ist. Dieses Recht ist im Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes verankert. Benjamin Roscher, stellvertretender ver.di-Landesbezirksleiter für Berlin-Brandenburg, kritisiert die Einschüchterungsversuche der Geschäftsführung und hebt hervor, dass es keine festen „Ankündigungsfristen“ für Streiks gibt, solange diese im angemessenen Rahmen erfolgen.
Streit um Tarife und rechtliche Konflikte
Die Auseinandersetzungen haben ihren Ursprung im Zustandekommen des Tarifvertrags für Versorgungsbetriebe (TVV), dem der Stadtwerkeverbund Cottbus seit dem 1. März 2024 unterliegt. Trotz dieser tariflichen Bindung klagen die Mitarbeiter über erhebliche Probleme bei der Umsetzung des Vertrags. Die Geschäftsführung geht zudem gerichtlich gegen Betriebsräte vor, was die Spannungen zwischen Beschäftigten und Leitung weiter anheizt.
In diesem Kontext wird die Gewerkschaft ver.di aktiv. Sie ruft zu Warnstreiks nicht nur in Cottbus, sondern auch in anderen Städten Brandenburgs auf. Hintergrund sind laufende Tarifverhandlungen, in denen die Arbeitgeber, laut Niederlausitz Aktuell, kein einziges Angebot vorgelegt haben. Ver.di fordert unter anderem eine Lohnerhöhung von 8%, mindestens 350 Euro mehr pro Monat sowie höhere Zuschläge für belastende Tätigkeiten.
Die Stadtwerke Cottbus werten den geplanten Warnstreik als rechtswidrig und kündigen an, rechtliche Schritte gegen streikende Mitarbeiter zu prüfen, darunter Abmahnungen und Kündigungen. Ver.di sieht dies als einen Skandal in einem kommunalen Unternehmen und kündigt an, gegen diese Einschüchterungsversuche vorzugehen. Zudem wird der Oberbürgermeister sowie der kommunale Arbeitgeberverband aufgefordert, das Streikrecht zu respektieren.
Die Lage bleibt angespannt, da bereits länger andauernde Konflikte zwischen der Geschäftsführung und der Belegschaft bestehen, besonders bezüglich der Eingruppierung der Arbeiter. In der Cottbuser Stadtverwaltung, den Stadtwerken und in Kitas sollen die Beschäftigten am Donnerstag für ihre Rechte eintreten und ihrer Unzufriedenheit Ausdruck verleihen.
Ob dieser Warnstreik und die begleitenden rechtlichen Auseinandersetzungen letztlich zu einer Einigung führen werden, bleibt abzuwarten. Die Arbeitnehmer hoffen auf eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen durch die Gewerkschaft, während die Geschäftsführung vehement gegen ihre Maßnahmen ankämpft.