
Brandenburg plant die Errichtung eines Dublin-Zentrums in Eisenhüttenstadt, um die Rückführung von geflüchteten Menschen in andere EU-Staaten zu beschleunigen. Laut rbb24 sollen in diesem Zentrum Geflüchtete weniger Rechte haben als reguläre Asylbewerber. Der Fokus liegt auf Rückführungen nach Polen, was die Zusammenarbeit mit polnischen Behörden erfordert.
Das Dublin-Zentrum wird auf dem Gelände der bestehende Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt eingerichtet und nutzt zwei bereits vorhandene Gebäude. Die Kapazität des Zentrums beträgt 150 Plätze, doch es besteht die Möglichkeit einer Erhöhung, wenn der Bedarf steigt. Derzeit sind keine zusätzlichen Stellen für Betreuungspersonal geplant, da die Zugänge von Geflüchteten in Brandenburg niedrig sind.
Rechte und Leistungen im Dublin-Zentrum
Geflüchtete im Dublin-Zentrum sind verpflichtet, vor Ort zu bleiben und unterliegen einer Residenzpflicht. Sie erhalten ausschließlich Sachleistungen und kein Taschengeld, sofern ihr Asylantrag negativ beschieden wird. Ziel der enormen Umstrukturierung ist es, die Prüfverfahren und Rückführungen zu beschleunigen, indem die Abläufe zwischen den Behörden verbessert werden.
Rückführungen sollen in der Regel bereits nach zwei Wochen möglich sein. Ein Asylantrag wird als unzulässig erklärt, wenn der zuständige Mitgliedstaat, in diesem Fall oft Polen, zustimmt. Dies geschieht gemäß den Vorgaben der Dublin III-Verordnung, die regelt, dass nur ein Mitgliedstaat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. So legt bamf.de die einzelnen Schritte des Dublin-Verfahrens dar, bei dem das zuständige Dublin-Zentrum die Verantwortung für die Rückführung prüft.
Der rechtliche Rahmen des Dublin-Verfahrens
Die Dublin III-Verordnung bestimmt die Zuständigkeit für Asylverfahren innerhalb der EU. Laut nds-fluerat.org tritt die deutsche Zuständigkeit nur in Kraft, wenn die Frist für die Rückführung abläuft. Mitgliedstaaten sind verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach der Einreise einen Asylantrag zu bearbeiten. Geschieht dies nicht, wechselt die Verantwortung zurück nach Deutschland.
Im Jahr 2024 gab es bundesweit 75.000 Ersuche zur Rücküberstellung von geflüchteten Personen, von denen 44.000 genehmigt wurden. Dennoch wurden nur knapp 6.000 tatsächliche Rücküberstellungen durchgeführt. Diese hohe Zahl an Anträgen verdeutlicht die Schwierigkeiten und bürokratischen Hürden im deutschen Asylsystem, die unter dem Begriff „Drehtüreffekt“ zusammengefasst werden. Es wird von einer Rückkehrquote von bis zu 70 % bei rückgeführten Geflüchteten berichtet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das neue Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt als Maßnahme zur Straffung der Asylverfahren gilt. Trotz der positiven Absicht, die Rückführungen zu beschleunigen, wirft die reduzierte Rechte der Geflüchteten Bedenken hinsichtlich der humanitären Aspekte des Asylverfahrens auf.