
Am Montag, dem 1. April 2025, führte die Polizei in Cottbus umfassende Verkehrskontrollen durch. Dabei wurden fünf Autofahrer festgestellt, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen standen. Ein weiterer Fahrer war mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug unterwegs. Nur ein Fall der Geschwindigkeitsüberschreitung wurde registriert, was die Kontrolle insgesamt als erfolgreich erscheinen lässt.
Die Polizei konzentrierte sich bei den Kontrollen auf die Gerhart-Hauptmann-Straße sowie die Madlower Hauptstraße. Die Drogentests ergaben, dass bei den betroffenen Fahrern Cannabiskonsum, Kokain, Amphetamine sowie Medikamente nachgewiesen wurden. Diese Fahrer mussten Blutproben abgeben und durften ihre Fahrzeuge nicht weiterfahren. Zudem wurde ein Fahrzeug als nicht verkehrssicher eingestuft, was zur Untersagung der Weiterfahrt führte.
Zusätzliche Vorfälle in Cottbus
Im Laufe des Tages meldete die Polizei den Diebstahl eines Motorrollers in der Lieberoser Straße. Die Ermittler konnten den Roller sowie zwei Tatverdächtige in der Lausitzer Straße stellen. Bei den Verdächtigen waren eine Akkuflex und ein Bolzenschneider sichergestellt worden, und die Kriminalpolizei übernahm die weiteren Ermittlungen wegen Diebstahls.
Zusätzlich kam es am Montag zu einem Unfall zwischen einem PKW VW und einem SKODA auf der Nordstraße. Ein Sachschaden von etwa 2.000 Euro entstand, wobei es glücklicherweise keine Verletzten gab. Am Dienstagmorgen verletzte ein 13-jähriger Fahrradfahrer sich bei einem Vorfahrtunfall, als ihm ein PKW MERCEDES die Vorfahrt nahm. Die Rettungskräfte versorgten das Kind und brachten es nach Hause. Der entstandene Sachschaden belief sich auf einige hundert Euro.
Regelungen zum Drogenkonsum
Besonders die Drogenproblematik spielt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle. Cannabis ist eine der am häufigsten konsumierten psychoaktiven Substanzen weltweit und beeinflusst das zentrale Nervensystem signifikant. Der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) kann die Fähigkeit zum sicheren Fahren ernsthaft beeinträchtigen. Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 wurden der Besitz, der Konsum und der Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legalisiert.
Die Vorschriften für das Fahren unter Cannabiseinfluss wurden neu geregelt, insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Bis zur Einführung dieser Regelungen gab es keinen festgelegten THC-Grenzwert, der mit dem Alkohol-Grenzwert von 0,5 Promille vergleichbar gewesen wäre. Ein Verstoß gegen § 24a (2) StVG liegt nun vor, wenn jemand mit einem THC-Wert von 1 ng/ml im Blut ein Kraftfahrzeug führt. Diese neuen Regelungen traten am 22. August 2024 in Kraft und haben klare Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.
Die aktuellen Vorfälle in Cottbus verdeutlichen die Notwendigkeit von Verkehrskontrollen in Bezug auf Alkohol und Drogen, sowie die Herausforderungen, die sich aus neuen gesetzlichen Regelungen ergeben.