
Am Freitag, dem 2. April 2025, findet in Potsdam eine Sitzung des Sonderausschusses des Landtages Brandenburg statt, die sich mit dem Thema Bürokratieabbau im Handwerk beschäftigt. Diese Sitzung beginnt um 10 Uhr und wird im Livestream auf der Webseite des Landtages übertragen. Zudem wird die Aufzeichnung in der Mediathek bereitgestellt. Die Fachveranstaltung zielt darauf ab, Herausforderungen im Bereich der Vergaberegelungen zu diskutieren und Fachleute, Vertreter von Verbänden und Akteure des Handwerks zusammenzubringen, um konkrete Lösungsansätze zu erarbeiten. Landtag Brandenburg berichtet, dass unter anderem Ralph Bührig von der Handwerkskammer Potsdam, Josephine Bowe vom Landkreistag Brandenburg und Jens Graf vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg zu den geladenen Gästen gehören.
Ein zentrales Thema der Sitzung sind die aktuellen Vergaberegelungen, die Brandenburger Kommunen dazu verpflichten, Aufträge über 1.000 Euro brutto auszuschreiben. Der Sonderausschuss schlägt vor, diese Ausschreibungsgrenze auf 100.000 Euro netto anzuheben, um bürokratische Hürden zu reduzieren. Das Ziel dieser Initiative ist die Entlastung sowohl der Behörden als auch der regionalen Betriebe, insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen. Positive Reaktionen kommen aus der Wirtschaft, insbesondere von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam, die die neuen Regelungen unterstützen. rbb24 hebt hervor, dass die Änderungen an der Landeshaushaltsordnung und der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung bereits in Planung sind.
Auswirkungen auf die Wirtschaft
Mit den vorgeschlagenen Änderungen erhofft sich der Ausschuss, dass die neuen Vergaberegelungen vor der Sommerpause des Landtags in Kraft treten können. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Verwaltungsstruktur vereinfachen, sondern auch dazu führen, dass Handwerker Zeitersparnisse realisieren und qualitativ bessere Angebote erhalten können. Ein Beispiel dafür ist Malermeister Sven Thielecke, der berichtet, dass ein erheblicher Teil seiner Arbeitszeit für die Bearbeitung von Angeboten aufgewendet wird.
Allerdings äußert der Deutsche Gewerkschaftsbund Bedenken hinsichtlich möglicher Folgen dieser Regelung. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Vergabemindestlohn und die Arbeitnehmerrechte gefährdet sein könnten. Damit wird eine Balance zwischen Bürokratieabbau und dem Schutz von fairem Wettbewerb und Arbeitsbedingungen gefordert. Die Diskussion um Digitalisierung in den Ämtern ist ebenfalls ein wichtiges Anliegen, um die beschriebenen Probleme langfristig zu beheben. Die Herausforderungen der Digitalisierung müssen parallel zu den Änderungen der Vergaberegelungen angegangen werden, um eine umfassende Modernisierung des handwerklichen Sektors zu ermöglichen.