
Am 23. Februar 2025 findet die nächste Bundestagswahl in Deutschland statt. Die Vorbereitungen dafür laufen bereits auf Hochtouren. Der Wahltermin wurde aufgrund des Verlusts der Mehrheit der Regierungskoalition und einer sich zuspitzenden politischen Pattsituation vorgezogen. Schätzungen zufolge gibt es rund 61 Millionen wahlberechtigte Bürger, die entweder per Briefwahl oder im Wahllokal ihre Stimme abgeben können. Experten gehen davon aus, dass die Briefwahl eine zentrale Rolle in diesem Wahlprozess spielen wird, nachdem bei den letzten Wahlen ein deutlicher Anstieg der Briefwähler verzeichnet wurde.
Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen die Bürger, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese bis 18:00 Uhr am Wahltag beim zuständigen Wahlleiter einreichen. Normale Postlaufzeiten sollten dabei berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, die Wahlbriefe spätestens drei Werktage vor der Wahl bei der Deutschen Post AG aufzugeben. In der Stadt Brandenburg können die ausgefüllten Wahlbriefe auch in spezifische Postbriefkästen eingeworfen werden. Diese befinden sich am Nicolaiplatz 30 und an der Klosterstraße 14. Die letzte Leerung der Briefkästen erfolgt am Wahltag um 17:15 Uhr. Eine Abgabe der Briefwahlunterlagen in den Wahllokalen ist nicht möglich.
Informationen zur Beantragung der Briefwahl
Alle Wahlberechtigten haben das Recht, ohne Angabe von Gründen Briefwahl zu beantragen. Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen. Die Frist für die Beantragung endet am 21. Februar 2025 um 18 Uhr. In Ausnahmefällen ist eine Beantragung auch bis 15 Uhr am Wahltag möglich. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass verspätete Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Wer jedoch keinen rechtzeitigen Antrag gestellt hat, kann direkt vor Ort in der Wahldienststelle wählen.
Die Wahlscheine werden ab dem 13. Januar 2025 ausgestellt, während die Stimmzettel voraussichtlich ab Ende Januar 2025 verfügbar sein werden. Der Wahlbrief besteht aus mehreren Komponenten: einem Wahlschein mit einer eidesstattlichen Versicherung, einem Stimmzettel, einem blauen Umschlag zur Rücksendung des Stimmzettels sowie einem roten Umschlag für den Wahlbrief und einem Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Wahl. Das Porto für den Wahlbrief ist bereits bezahlt, ausgenommen sind Wahlbriefe, die aus dem Ausland versandt werden.
Wählerverzeichnis und demografische Daten
Insgesamt treten 53 Parteien und politische Vereinigungen zur Bundestagswahl 2025 an, darunter etablierte Parteien wie die SPD, GRÜNE, CDU und die AfD. Die demografische Struktur der wahlberechtigten Bevölkerung zeigt, dass der Anteil der Erstwähler, die nach der letzten Bundestagswahl volljährig geworden sind, etwa 2,3 Millionen beträgt. Diese repräsentieren rund 3,9% der Gesamtwahlberechtigten.
Die Schätzung der Wahlberechtigten beläuft sich auf mindestens 59,2 Millionen, darunter 30,6 Millionen Frauen und 28,6 Millionen Männer. Im Vergleich zur letzten Bundestagswahl im Jahr 2021, bei der 61,2 Millionen Wahlberechtigte verzeichnet wurden, ist ein leichter Rückgang zu erwarten. Dieser ist teils demografischen Entwicklungen sowie zensusbedingten Korrekturen geschuldet. Die Gemeinden führen das Wählerverzeichnis, welches auf dem Einwohnermelderegister basiert.
Wahlberechtigte, die nach dem 42. Tag vor der Wahl umziehen, müssen einen Antrag zur Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Bürger, die nicht im Einwohnermelderegister stehen, wie etwa deutsche Staatsangehörige im Ausland oder Obdachlose, müssen ebenfalls bis zum 21. Tag vor der Wahl ihren Antrag einreichen.
Für weitere Informationen zur Briefwahl und zur Bundestagswahl 2025 stehen den Bürgern verschiedene Online-Ressourcen zur Verfügung, unter anderem auf den Webseiten der Bundeswahlleiterin und in den FAQ-Bereichen.