
Am Freitag, dem 4. April 2025, findet im Bürgersaal des Neuen Rathauses in Bernau eine entscheidende Veranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung statt. Diese wird um 16 Uhr beginnen und bietet eine Plattform für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie lokale Akteure, um sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ziele der Wärmeplanung zu informieren. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich, was den Zugang für Interessierte erleichtert. Laut Barnim Aktuell werden Fachleute, darunter Experten von der BBH Consulting AG und der Stadtverwaltung, wertvolle Einblicke geben.
Die Veranstaltung wird sich insbesondere mit den Auswirkungen auf Gebäudeeigentümer und Energieversorger befassen. Die Teilnehmenden haben zudem die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich über ihre Bedenken auszutauschen. Andrea Liebner hebt in diesem Zusammenhang die zentrale Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung für eine klimafreundliche Energieversorgung und die Entwicklung tragfähiger Lösungen hervor.
Hintergrund der Wärmeversorgung in Deutschland
Die Wärmeversorgung in Deutschland ist ein bedeutender Faktor im Hinblick auf den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß. Über 50% des Endenergieverbrauchs entfallen auf die Wärmeversorgung. Aktuell werden etwa 80% der Wärmenachfrage durch fossile Brennstoffe wie Gas und Öl gedeckt, wobei fast jeder zweite Haushalt mit Gas und jeder vierte mit Heizöl heizt. Dies führt zu steigenden Heizkosten, was den Handlungsdruck erhöht, alternative Energiequellen zu nutzen. Die Bundesregierung plant, die Wärmeversorgung zukunftsfähig zu gestalten, indem der Fokus auf erneuerbare Energien und auf unvermeidbare Abwärme aus Industrieanlagen und Rechenzentren gelegt wird. Dies wurde auch im Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes, das am 17. November 2023 vom Bundestag und am 15. Dezember 2023 vom Bundesrat beschlossen wurde, festgehalten. Mehr dazu berichte die Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen in Deutschland Wärmepläne erstellt werden, wobei die Bundesregierung dafür 500 Millionen Euro bereitstellt. Diese Pläne sollen auf lokalen Gegebenheiten basieren, um die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme zu ermöglichen. In mehreren Bundesländern, wie Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, befindet sich die Umsetzung der Wärmeplanung bereits in einem fortgeschrittenen Stadium. Bis 2030 müssen neue Wärmenetze mindestens 65% der Nettowärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien oder Abwärme beziehen.
Ziele und Vorgaben
Eines der Hauptziele ist es, bis 2045 ein vollständig fossilfreies Wärmenetz zu erreichen. Bis 2040 sollen bestehende Wärmenetze zu 80% aus erneuerbaren Energien oder Abwärme betrieben werden. Die Erstellung der Wärmepläne erfolgt in zwei Schritten: Zunächst erfolgt eine Bestandsanalyse, gefolgt von einer Potenzialanalyse. Kleinere Gemeinden unter 10.000 Einwohnern können vereinfachte Verfahren nutzen oder sich zusammenschließen, um den Prozess zu erleichtern.
Die gesellschaftliche Beteiligung an der Wärmeplanung ist ein weiterer wichtiger Aspekt, um langfristige strategische Entscheidungen zu treffen. Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende unterstützt Kommunen bei der Umsetzung dieser Wärmepläne. Der Ansatz ist technologieoffen und verknüpft mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), um eine größtmögliche Flexibilität in der Umsetzung zu gewährleisten.