Barnim

Wichtige Sicherheitshinweise: Kontrollierte Detonation in Eberswalde!

Am 14. Februar 2025, um 08:30 Uhr, wird im Waldgebiet Heegermühle in Eberswalde mit der Kampfmittelbeseitigung begonnen. Diese Maßnahme wurde aufgrund des Fundes von nicht mehr transportfähiger Munition angeordnet. Insgesamt sind vier Flurstücke betroffen: Flur 2, Flurstück 245/0; Flur 1, Flurstück 133/0; sowie Flur 18, Flurstück 159/0 und 160/0 in der Gemarkung Finow.

Die Behörden haben einen Sperrkreis mit einem Radius von 175 Metern um den Fundort eingerichtet. In diesem Bereich ist der Aufenthalt und das Betreten von Gebäuden, Straßen, Wegen und Plätzen untersagt. Die Kontrollierte Detonation wird durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) der Polizei Brandenburg durchgeführt. Die Maßnahme stellt eine potenzielle Gefahr für Leib und Leben dar, weshalb nur beauftragte Fachfirmen, die Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste sowie die Einsatzleitung Zutritt zur Sperrzone haben.

Wichtige Hinweise zur Kampfmittelbeseitigung

Die Entdeckung von Kampfmitteln wie Bombenblindgängern, Granaten, Panzerfäusten und Patronenmunition ist ein ernstzunehmendes Risiko, insbesondere bei Bauvorhaben oder während natürlicher Aktivitäten. Bei einem Verdacht auf die Entdeckung solcher Gefahren ist es unerlässlich, sofort die Polizei zu verständigen und von dem Fundort Abstand zu nehmen. Das unsachgemäße Hantieren mit Kampfmitteln kann nicht nur ernsthafte Risiken für das eigene Leben, sondern auch für das Leben anderer darstellen. Dies wird auch durch das Bayerische Innenministerium unterstrichen, das umfassende Informationen und Verhaltensregeln zur Abwehr von Gefahren auf seiner Webseite anbietet hier.

Haus- und Grundstückseigentümer tragen die Verantwortung für die Beseitigung von Gefahren durch Kampfmittel auf ihrem Eigentum. Im Rahmen von Bauvorhaben obliegt die Verantwortung den Bauherren, die auch Fachfirmen beauftragen können, um ein sicheres Vorgehen zu gewährleisten. Gemeinden fungieren als örtliche Sicherheitsbehörden und sind für die Gefahrenabwehr zuständig; die Polizei interveniert, wenn Gemeinden nicht rechtzeitig handeln können.

Rolle des Kampfmittelbeseitigungsdienstes

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Bayerischen Innenministeriums ist für die Sicherstellung und Vernichtung von aufgefundenen Kampfmitteln zuständig. Das Landeskriminalamt wird hinzugezogen, falls es sich um nach dem Zweiten Weltkrieg hergestellte Kampfmittel handelt. Die koordinierte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden ist entscheidend für die Sicherheit der Bevölkerung und den erfolgreichen Umgang mit solchen Bedrohungen wie hier beschrieben.

Die anstehende Maßnahme in Eberswalde ist eine wichtige Erinnerung an die Gefahren, die aus dem unsachgemäßen Umgang mit Kampfmitteln resultieren können. Die Bevölkerung wird eindringlich aufgefordert, vorsichtig zu sein und bei Verdacht auf Kampfmittelfunde umgehend zu handeln. Die Sicherheit steht an oberster Stelle.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
barnim-aktuell.de
Weitere Infos
stmi.bayern.de
Mehr dazu
innenministerium.bayern.de

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