Barnim

Wichtige Infos zur Vorwahl: So beantragen Sie Ihre Briefwahl rechtzeitig!

Am 23. Februar 2025 steht in Bernau eine vorzeitige Bundestagswahl an. Die Vorbereitungen hierfür laufen bereits auf Hochtouren. Laut Barnim Aktuell werden Wahlbenachrichtigungen an über 34.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger versandt. Dieser Schritt ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Wähler in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, was die Grundvoraussetzung für die Stimmabgabe darstellt.

Die Wahlbehörde hat bereits alle Wahllokale organisiert und das erforderliche Personal als Wahlhelfer akquiriert. Claudia Herrmann, die Leiterin der Wahlbehörde, erklärt, dass die Wahlbenachrichtigungen in der kommenden Woche verschickt werden. Wähler sollten besonders darauf achten, dass sie bis zum 2. Februar 2025 ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer keine Benachrichtigung erhält, könnte möglicherweise nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sein und sollte daher umgehend die zuständige Gemeinde kontaktieren, um rechtzeitig für die Wahl vorbereitet zu sein.

Briefwahl und Antragstellung

Für die Briefwahl werden die Unterlagen ab dem 10. Februar 2025 versendet. Ein Wahlschein ist erforderlich, um an der Briefwahl teilnehmen zu können. Laut Bundeswahlleiterin kann der Wahlschein persönlich oder schriftlich bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragt werden. Dabei sind Anträge via Fax oder E-Mail ebenfalls zulässig, während eine telefonische Antragstellung ausgeschlossen ist.

Bürger, die die Briefwahl beantragen möchten, haben dafür ein Zeitfenster von zwei Wochen. Es gibt auch einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung sowie ein Online-Portal unter www.wahlschein.de, welches für die Beantragung genutzt werden kann. Eine praktische Möglichkeit zur Beantragung wird zudem durch den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung geboten.

Wichtige Informationen zur Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigung muss nicht zwingend zum Wahlraum mitgebracht werden. Es ist jedoch erforderlich, einen Ausweis, wie einen Personalausweis oder Reisepass, vorzuzeigen, falls keine Benachrichtigung vorgelegt wird. Zudem müssen bei der Beantragung des Wahlscheins einige Angaben wie Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift angegeben werden. Für die Beantragung für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht notwendig1.

Zusammenfassend ist die Wahlvorbereitung in Bernau auf einem guten Weg. Die Wahlbehörde unter Leitung von Claudia Herrmann hat zahlreiche organisatorische Schritte eingeleitet, um den Bürgern die Teilnahme an der bevorstehenden Wahl zu erleichtern und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
barnim-aktuell.de
Weitere Infos
bundeswahlleiterin.de
Mehr dazu
bundeswahlleiterin.de

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