
Die Hundehaltung in Brandenburg steht vor grundlegenden Änderungen. Am 1. Juli 2024 trat die neue Hundehalteverordnung in Kraft, die bestehende Regelungen ersetzt und neue Gebühren mit sich bringt. Diese Anpassungen stellen sicher, dass die Halter von Hunden ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen und dabei die öffentliche Sicherheit nicht gefährden.
Diese überarbeitete Verordnung erfolgt vor dem Hintergrund, die Verantwortung von Hundehaltern zu stärken und klare Vorgaben zu schaffen. Die Gebührenordnung wurde am 24. September 2024 aktualisiert, wobei die ordnungsbehördliche Anzeige der Haltung eines Hundes je nach Tarifstelle zwischen 15,00 und 300,00 Euro liegen kann. In der Gemeinde Ahrensfelde wurde die Gebühr für die Hundehaltung auf 15,00 Euro festgesetzt, wobei die Gebühren rückwirkend ab dem 24. September 2024 erhoben werden. Hundehalter in Ahrensfelde erhalten in den kommenden Tagen Post über diese wichtigen Änderungen, wie Barnim Aktuell berichtet.
Neue Regelungen für Hundehalter
Im Rahmen der neuen Verordnung müssen Hundehalter sicherstellen, dass ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt außerhalb des Grundstücks sind und entsprechende Kennzeichnungen tragen. Ab sofort müssen Hunde, die älter als acht Wochen sind, mit einem Mikrochip versehen werden, um die Identifikation zu gewährleisten. Die Halter müssen der örtlichen Ordnungsbehörde sowohl die Kennzeichnung als auch das Halten des Hundes anzeigen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Tiere ihren Haltern zugeordnet werden können und nicht verloren gehen.
Darüber hinaus bleiben bereits bestehende Vorschriften zur Leinenpflicht und zum Maulkorbzwang auch in der neuen Verordnung bestehen. Diese gelten vor allem bei öffentlichen Veranstaltungen und in Verwaltungsgebäuden sowie öffentlichen Verkehrsmitteln. Ein wichtiges Ziel der neuen Verordnung ist es, die Gefährlichkeit von Hunden nicht mehr rassebasiert, sondern verhaltensbasiert zu beurteilen. Innenminister Michael Stübgen betont die Anwenderfreundlichkeit und Übersichtlichkeit der neuen Regelungen, die eine Abschaffung der bisherigen Rasselisten zur Folge hat. Dies bedeutet, dass Hunde, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft wurden, nun ab dem 1. Juli 2024 als nicht gefährlich gelten, sofern es keine weiteren Vorfälle gibt, wie Brandenburg Verordnungen ausführlich darstellt.
Übergangsfristen und Ordnungswidrigkeiten
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, sind Übergangsregelungen vorgesehen. Verstöße gegen die Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht werden jedoch erst ab dem 1. Februar 2025 als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Hundehalter, die Besuchshunde führen, sind von der Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht befreit, unterliegen jedoch weiteren allgemeinen Reglungen. Zudem wird ein verpflichtendes Beseitigen von durch Hunde verursachten Verunreinigungen eingeführt.
Die neue Verordnung tritt nicht nur für die gegenwärtigen Halter in Kraft, sondern hat auch langfristige Folgen für die Hundehaltung in Brandenburg. Es bleibt abzuwarten, wie diese Regelungen von den Bürgern angenommen und umgesetzt werden, doch der klare Fokus auf Sicherheit und Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter ist unübersehbar, wie die Pressemitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung hervorhebt.