
Der Landkreis Barnim in Brandenburg plant, eine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger einzuführen. Dies wurde von der CDU im Barnimer Kreistag unter der Leitung von Fraktionschef Daniel Sauer angekündigt. Im kommenden März soll eine Beschlussvorlage vorgelegt werden, die eine solche Regelung für alle Empfänger von Bürgergeld vorsieht und sich nicht nur auf Asylbewerber beschränkt. Sauer sieht gute Chancen auf eine Mehrheit im Kreistag, insbesondere durch die Unterstützung der AfD, die im Kreistag 14 Stimmen hat. Die CDU selbst verfügt über 12 Stimmen.
Mit diesem Vorschlag orientiert sich die Barnimer CDU an einem ähnlichen Modell, das in Schwerin bereits beschlossen wurde. Dort müssen Betroffene gemeinnützige Arbeit verrichten, andernfalls drohen Geldstrafen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat diesen Vorschlag bundesweit als notwendig bezeichnet und fordert, dass alle erwerbsfähigen Bürgergeldbezieher zur Arbeit verpflichtet werden. Im gesamten Bundesgebiet beziehen etwa vier Millionen Menschen dieses Sozialleistungsangebot.
Widerstand und Kritiken
Der Plan stößt jedoch auf erheblichen Widerstand. Kritiker, darunter sowohl die SPD als auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), äußern scharfe Bedenken. Katja Karger, die Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, bezeichnet den Vorstoß als „unsäglich“ und „populistisch“. Sie betont, dass die Mehrheit der Bürgergeldbezieher nicht arbeitslos ist, sondern aus verschiedenen Gründen, wie Pflege von Angehörigen, Kindererziehung oder Krankheit, nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Die SPD im Landkreis Barnim verurteilt die Pläne der CDU als „Wahlkampfgetöse“ und setzt sich statt einer Arbeitspflicht für langfristige, sozialversicherungspflichtige Jobs ein. In Brandenburg sind über 31.000 Beschäftigte auf Bürgergeld angewiesen, wobei fast 13.000 von ihnen Vollzeit arbeiten, jedoch aufgrund unzureichender Löhne aufstocken müssen.
Der gesellschaftliche Kontext
Die Diskussion um die Arbeitspflicht steht im Kontext landes- und bundespolitischer Debatten. Die SPD hat den CDU-Vorstoß als „Griff in die Mottenkiste“ tituliert und argumentiert, dass solche Maßnahmen keine echte Lösung für die Probleme auf dem Arbeitsmarkt darstellen. Laut der Bundesregierung liegt die Missbrauchsquote beim Bürgergeld im unteren einstelligen Bereich, was die Notwendigkeit einer Arbeitspflicht infrage stellt.
Die CDU-Fraktion, vertreten durch Ulrike Mauersberger, sieht hingegen die aktuelle Situation als unverständlich und fordert eine „Gegenleistung“ für die erhaltenen Leistungen. Diese Forderungen stehen jedoch in direktem Widerspruch zu den Grundsätzen, die in Deutschland für Sozialleistungen gelten, insbesondere dem Verbot von Zwangsarbeit.
Der DGB-Kreisverbandsvorsitzende René Herzog äußert Besorgnis über die mögliche Zusammenarbeit zwischen CDU und AfD. Er spricht von einer Kultur der Ressentiments und des Populismus. In einer demokratischen Gesellschaft sind solche Maßnahmen nicht nur umstritten, sondern werfen auch grundlegende Fragen zur Fairness und Gerechtigkeit auf.