Potsdam startet Bauturbo: Schneller Wohnraum für alle!
Potsdam beschleunigt Wohnungsbau durch Novelle des Baugesetzbuchs. Neues Verfahren fördert schnelle Genehmigungen für Bauvorhaben.

Potsdam startet Bauturbo: Schneller Wohnraum für alle!
In Potsdam tut sich einiges im Bereich Wohnungsbau! Am 30. Oktober 2025 trat die Novelle des Baugesetzbuches in Kraft, die insbesondere durch den neuen § 246e BauGB, auch bekannt als Bauturbo, für das schnelle Vorankommen bei Bauvorhaben sorgen soll. Diese Regelung wurde eingeführt, um den dringenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu bekämpfen, der in vielen urbanen Räumen herrscht. Diese positive Entwicklung wird von der Potsdamer Verwaltung mit offenen Armen empfangen, wie Potsdam.de berichtet.
Im Rahmen der kommenden Stadtverordnetenversammlung steht ein Grundsatzbeschluss zur Anwendung eines neuen Zustimmungsverfahrens (§ 36a BauGB) an. Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, und Erik Wolfram, Fachbereichsleiter Stadtplanung, informierten bereits den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und ländliche Entwicklung über die Details. Mit der neuen Gesetzgebung erhält die Potsdamer Verwaltung die Möglichkeit, bei städtisch beschlossenen Vorhaben selbstständig Entscheidungen zu treffen, was den Prozess erheblich beschleunigt.
Optimierte Genehmigungsprozesse
Bauherren werden künftig verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung mit dem Bau zu beginnen. Dies hat das Ziel, dass dringend benötigte Wohnungen schnellstmöglich realisiert werden. Bei Vorhaben mit sechs oder mehr Wohneinheiten müssen zudem 30 Prozent der Wohnfläche mit Mietpreis- und Belegungsbindungen errichtet werden. Das sorgt dafür, dass nicht nur gebaut wird, sondern auch ich die Balance für die Anwohner gewahrt bleibt.
Für Vorhaben ab 20 Wohneinheiten soll darüber hinaus geprüft werden, ob in der Umgebung zusätzliche Plätze in Kitas oder Grundschulen nötig sind. Diese Zusatzlasten müssen dann von den Vorhabenträgern finanziert werden. Ein Schritt, der zeigt, dass Potsdam die Bedürfnisse seiner Bürger:innen im Blick hat, wie BMWSB feststellt.
Ein Schritt in die richtige Richtung
Der Gesetzgeber hat bereits angekündigt, dass die Vorschriften zur Lärmschutzfestlegung erleichtert und eine befristete Fortgeltung von Instrumenten zur Stärkung des Mietwohnungsbestands ausgeweitet wird. Diese Änderungen sind Teil des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, der am 6. November 2023 beschlossen wurde. Dies zeigt, dass die neue Bundesregierung entschlossen ist, Maßnahmen gegen den Wohnungsmangel anzugehen.
Die Umsetzung dieser Gesetze wurde zügig vorangetrieben: So wurde der Gesetzentwurf am 18. Juni 2025 vom Bundeskabinett beschlossen, und der Deutsche Bundestag nahm den Entwurf am 9. Oktober 2025 in zwei Lesungen an. Der Bundesrat legte am 17. Oktober 2025 keinen Einspruch ein, was den zügigen Prozess unterstreicht.
Mit dem Anpassungen im Baugesetzbuch zeigt Potsdam, dass es einen klaren Plan gibt, um mehr Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig die Lebensqualität in der Stadt zu sichern. Die Bürger:innen können gespannt sein, was die nächsten Monate bringen werden, und ob der Wohnungsbau nun endlich einen Turbo gezündet hat!