Die Newcastle-Krankheit, eine hochansteckende Viruserkrankung, stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Geflügelzucht dar. Betroffen sind vor allem Hühner und Puten aller Altersklassen, aber auch andere Vogelarten wie Enten, Gänse und Tauben können infiziert werden. Diese Erkrankung, die auch als „atypische Geflügelpest“ bekannt ist, zeigt Symptome, die der Geflügelpest ähneln. Dazu zählen Durchfall, Atemnot und Lähmungen. Die Newcastle-Krankheit ist eine bekämpfungspflichtige Tierseuche, was bedeutet, dass Ausbrüche umgehend gemeldet und bekämpft werden müssen. Die Übertragung des Virus kann direkt zwischen Tieren sowie indirekt durch kontaminierte Eier, Frisch- und Gefrierfleisch, Fahrzeuge und Gerätschaften geschehen. Auch die Kleidung von Menschen kann als Übertragungsweg fungieren. Wildvögel und Schadnager stellen ein zusätzliches Risiko dar, insbesondere in Freilandhaltungen.
Im Landkreis Teltow-Fläming wurde nun eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, um die Verbreitung der Newcastle-Krankheit zu verhindern. Angesichts der aktuellen Situation sind die Veterinärbehörden wachsam. Die ersten Ausbrüche der Newcastle-Krankheit seit 30 Jahren wurden Mitte Februar 2026 in Brandenburg festgestellt, gefolgt von einem weiteren Ausbruch in Oberbayern. Diese Entwicklungen haben die Behörden alarmiert, da die Symptome der Krankheit bereits zwei bis fünf Tage nach einer Infektion auftreten können. Innerhalb von drei bis sieben Tagen kann die Mortalität bei 100% der Herde liegen, insbesondere bei jüngeren Tieren. Die erkrankten Tiere scheiden das Virus über Körpersekrete und Kot aus, was die Situation weiter verschärft.
Aktuelle Ausbrüche und Maßnahmen
Insgesamt wurden in den letzten Wochen acht bestätigte Ausbrüche der Newcastle-Krankheit auf Geflügelfarmen in Brandenburg und Bayern verzeichnet. Die Veterinärbehörden sind besorgt über die Gefährdungslage für Geflügelbetriebe und andere Vogelhaltungen. Um dem entgegenzuwirken, empfiehlt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) strenge Kontrollen des Personen- und Warenverkehrs in den Betrieben. Dies umfasst sowohl die Pflichtimpfungen für Hühner und Puten als auch Maßnahmen zur Früherkennung, wie das sofortige Testen kranker oder verendeter Tiere.
Rund 125.000 Tiere wurden vorsorglich getötet, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen. Die Infektionen wurden möglicherweise durch Kontakte zu infizierten Tieren aus Polen, Tschechien und der Slowakei verschleppt. Trotz der gesetzlichen Impfpflicht, die in Deutschland für Hühner und Puten gilt, können geimpfte Tiere sich infizieren. Sie scheiden jedoch weniger Virus aus, und die Symptome sind in der Regel weniger ausgeprägt. Daher ist es für die Tierhalter wichtig, auf Biosicherheit zu achten und einen kontrollierten Waren- und Personenverkehr sicherzustellen.
Gesundheitliche Aspekte und Ausblick
Die Infektion des Menschen mit dem Newcastle-Disease-Virus ist sehr selten und gilt als ungefährlich, meist beschränkt sie sich auf Bindehautentzündungen. Dennoch gibt es in Einzelfällen auch tödliche Verläufe bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Auch wenn die aktuelle Lage ernst ist, gibt es keine Hinweise auf eine flächige Ausbreitung aggressiver NDV-Varianten in Wildvögeln. Die Situation erfordert jedoch ständige Beobachtung und Aufmerksamkeit.
Für weitere Informationen können Tierhalter das Veterinäramt Teltow-Fläming unter der E-Mail-Adresse veterinaeramt@teltow-flaeming.de oder telefonisch unter 03371 608 2225 kontaktieren. Die Adresse lautet: Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde. Auch außerhalb der Öffnungszeiten steht der amtstierärztliche Bereitschaftsdienst zur Verfügung, um bei Fragen oder Verdachtsfällen zu helfen.
Die aktuelle Situation rund um die Newcastle-Krankheit erfordert eine gemeinsame Anstrengung von Behörden, Tierhaltern und der Öffentlichkeit, um die Ausbreitung dieser gefährlichen Tierseuche zu verhindern und die Gesundheit unserer Geflügelbestände zu sichern. Weitere Details zu den Vorgängen und Maßnahmen finden Sie in den Artikeln von Teltow-Fläming, BR und Tagesspiegel.

