Am 14. Februar 2026 fand in Zeuthen eine bedeutende Mitgliederversammlung des SC Eintracht Miersdorf-Zeuthen statt. André Wittmann wurde in seiner dritten Amtszeit als Vorsitzender bestätigt und bleibt somit an der Spitze des Vereins. Die Versammlung, die von Andreas Wawzyniak geleitet wurde, zeichnete sich durch eine strukturierte und sachliche Atmosphäre aus. Zwei Hauptthemen standen auf der Agenda: die neue Satzung und die überarbeitete Beitragsordnung.
Die neue Satzung ermöglicht eine flexiblere Struktur im Vorstand, da Ressorts nicht mehr ausdrücklich festgeschrieben werden. Der geschäftsführende Vorstand setzt sich nun aus einem 1. Vorsitzenden, einem 2. Vorsitzenden und einem Finanzvorstand zusammen. Zudem können bis zu sieben Beisitzer gewählt werden, was dem Vorstand mehr Handlungsspielraum gibt. Die Personalwechsel im geschäftsführenden Vorstand sind ebenfalls von Bedeutung: Gregor Ruhmöller übernimmt das Amt des 2. Vorsitzenden und verantwortet die Medienarbeit, während Lars Günther als neuer Finanzvorstand fungiert. Kontinuität zeigen die Beisitzer, die in ihren Aufgabenbereichen bleiben.
Wichtige Entscheidungen zur Beitragsordnung
Ein weiterer Punkt war die Diskussion über die neue Beitragsordnung. Der Vorstand hatte eine deutliche Erhöhung vorgeschlagen, während ein alternativer Antrag aus dem Kreis der Frauen eine moderatere Anpassung forderte. Beide Seiten präsentierten sachliche Argumente, doch letztlich setzte sich der Antrag des Vorstands mit der erforderlichen Mehrheit durch. Wittmann bewertete die lebhafte Diskussion als positiv und lobte den respektvollen Austausch der Mitglieder.
Die Anpassungen in der Satzung und der Beitragsordnung sind Teil einer strategischen Ausrichtung des Vereins, der vor wachsenden sportlichen und organisatorischen Herausforderungen steht. Das Ziel ist es, eine zukunftsfähige Aufstellung zu erreichen, die durch eine angepasste Satzung, neue personelle Impulse und eine klare finanzielle Grundlage unterstützt wird.
Der Weg zur Satzungsänderung
Die Änderungen der Satzung sind nicht nur eine interne Angelegenheit, sondern folgen strengen formalen Vorgaben. Laut dem Deutschen Ehrenamt können Vereine ihre Satzung jederzeit ändern, wobei die Zustimmung von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder erforderlich ist, es sei denn, es handelt sich um eine Zweckänderung, die einstimmig beschlossen werden muss. Die geänderte Satzung wird erst mit der Eintragung im Vereinsregister rechtswirksam. Dies erfolgt in mehreren Schritten, darunter Vorbereitung, Einladung zur Mitgliederversammlung, Beschlussfassung und schlussendlich die Anmeldung beim Registergericht, wie auf hrb.legal ausführlich beschrieben wird.
Es ist wichtig, dass Satzungsänderungen präzise formuliert und rechtlich überprüft werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Dazu gehört auch, dass die Einladungen zur Mitgliederversammlung rechtzeitig und korrekt erfolgen, damit alle Mitglieder die Möglichkeit haben, sich über die Änderungen zu informieren und an der Abstimmung teilzunehmen.
Insgesamt zeigt die Mitgliederversammlung des SC Eintracht Miersdorf-Zeuthen, wie wichtig eine klare und transparente Struktur für die Zukunft des Vereins ist. Mit der Wahl von André Wittmann und den damit verbundenen Veränderungen im Vorstand wird der Grundstein für eine erfolgreiche Weiterentwicklung gelegt.