In Schönefeld sorgt eine aktuelle Falschmeldung für Verwirrung: Die Gemeindeverwaltung hat klarstellt, dass es kein Angebot zur kostenlosen Abgabe von Splitt gibt. Die Ursache dieser Fehlinformation liegt in einer fehlerhaften Zusammenführung von Inhalten, bei der insbesondere KI-generierte Texte eine Rolle spielen. So wurden Hinweise auf kostenlose Angebote in anderen Kommunen, wie Berlin und Potsdam, mit den Dienstleistungen der Gemeinde Schönefeld vermischt. Stattdessen wird auf der Homepage der Gemeinde lediglich die kostenfreie Ausgabe von Gelben Säcken erwähnt.
Die Gemeinde appelliert an die Bürger, beim Umgang mit Informationen aus dem Internet Vorsicht walten zu lassen, insbesondere wenn diese automatisiert erstellt wurden. Verlässliche Informationen zu kommunalen Leistungen sind ausschließlich über die offiziellen Informationskanäle der Gemeinde erhältlich. Gelbe Säcke können weiterhin kostenlos im Rathaus Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Mit dieser Klarstellung möchte die Gemeinde Missverständnisse ausräumen und falschen Erwartungen entgegenwirken. Weitere Details können auf der Webseite nachgelesen werden.
Die Rolle von Künstlicher Intelligenz in Kommunalverwaltungen
In der heutigen Zeit, in der Künstliche Intelligenz (KI) zunehmend Einzug in verschiedene Bereiche des Lebens hält, bietet sie auch kommunalen Verwaltungen neue Möglichkeiten zur Verbesserung von Abläufen, Entscheidungsfindung und Bürgerservice. Die VITAKO Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. und KGSt haben im Jahr 2024 eine Leitlinie veröffentlicht, die Kommunalverwaltungen zeigt, wie sie generative KI und Large Language Models (LLM) in ihren Alltag integrieren können. Diese Guideline wurde aufgrund aktueller Entwicklungen aktualisiert und hat nun den Stand September 2025.
Die Leitlinie bietet konkrete Anwendungsbeispiele, Promptings sowie Tipps zu Datenschutz, Transparenz und Qualifizierung. Ziel ist es, Effizienz, Kreativität und Inklusion in Verwaltungsprozesse zu bringen. Sie richtet sich an Führungskräfte und Sachbearbeitende in der Verwaltung, die den digitalen Wandel aktiv und verantwortungsvoll vorantreiben möchten. Die aktualisierte Ausgabe der KI-Guideline ist zum freien Download verfügbar und bietet somit wertvolle Informationen für die Implementierung von KI in kommunale Strukturen. Mehr dazu ist auf der Webseite zu finden.
Rechtliche Rahmenbedingungen und ethische Verantwortung
Der Einsatz von KI bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich. Es gibt komplexe rechtliche Vorgaben, die bei der Anwendung von KI berücksichtigt werden müssen. Der § 35a VwVfG ermöglicht den automatisierten Erlass von Verwaltungsakten, jedoch waren viele KI-Anwendungen wie Chatbots und Prognosemodelle bislang rechtlich unklar geregelt. Die EU-KI-Verordnung, die ab dem 2. Februar 2025 in Kraft tritt, schafft einheitliche Regeln für Europa, einschließlich des Verbots bestimmter KI-Praktiken.
Datenschutz ist ein besonders sensibler Bereich, da KI-Anwendungen häufig personenbezogene Daten nutzen. Daher müssen KI-Systeme mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem jeweiligen Landesrecht übereinstimmen. Bei hochriskanten Anwendungen ist zudem eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich. Es ist wichtig, dass Entscheidungen, die von KI getroffen werden, nachvollziehbar, überprüfbar und korrigierbar sind. Eine verantwortliche Person muss den Entscheidungsprozess begleiten und gegebenenfalls eingreifen können. Kommunen tragen auch eine ethische Verantwortung, um Diskriminierung zu vermeiden und faire Verfahren zu gewährleisten. Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf der Webseite zu finden.