Die Lage im Landkreis Dahme-Spreewald ist derzeit angespannt, nachdem das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz die Tötung von knapp 870.000 Legehennen in Bestensee bestätigt hat. Diese drastische Maßnahme wurde ergriffen, um die Ausbreitung der Newcastle-Krankheit zu verhindern. Intensivkontrollen in den Schutz- und Überwachungszonen rund um Bestensee sind im Gange, während Mitarbeitende des Veterinäramtes die Geflügelhaltungen und Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen.

Beigeordneter Stefan Wichary hebt die Bedeutung einer tierschutzgerechten Tötung und Entsorgung der betroffenen Tiere hervor. Die Sperr- und Überwachungszonen erstrecken sich über mehrere Orte, darunter Königs Wusterhausen, Mittenwalde, Heidesee, Wildau, Zeuthen und Schulzendorf. Strenge Auflagen für Geflügelhalter wurden eingeführt, die eine Stallpflicht, ein Verbot für die Verbringung lebender Vögel sowie ein Verbot von Geflügelmärkten, Tierschauen und Ausstellungen umfassen. Diese Maßnahmen gelten bis auf Weiteres.

Wachsamkeit ist gefragt

Das Veterinäramt ruft alle Geflügelhalter zur Wachsamkeit auf. Symptome der Newcastle-Krankheit sollten umgehend beobachtet und Verdachtsfälle gemeldet werden. Die Kontaktdaten des Veterinäramtes sind telefonisch unter 03546 20-1613 oder per E-Mail an veterinaeramt@dahme-spreewald.de erreichbar. Für Verbraucher besteht keine unmittelbare Gefahr, da der betroffene Betrieb sofort reagiert hat und die Eier bereits gesperrt wurden. Bereits verkaufte Eier wurden stichprobenartig zurückverfolgt, und es wird empfohlen, Eier bei mindestens 70 Grad Celsius für zwei bis drei Minuten abzukochend und die Eierschalen über den Restmüll zu entsorgen.

Die Situation bleibt angespannt, und es ist wichtig, die Entwicklungen genau im Auge zu behalten. In Bayern sind seit dem 25. Februar 2026 ebenfalls Fälle der Newcastle Disease (ND) bei Nutzgeflügel aufgetreten. Hier wurde der Erreger Aviäres Paramyxovirus-1 (APMV-1) in einem Legehennen-Betrieb im Landkreis Erding identifiziert. Auch in Brandenburg wurde am 20. Februar ein Fall in einem Putenmastbetrieb gemeldet. Die betroffenen Bundesländer ergreifen ähnliche tierseuchenrechtliche Maßnahmen, einschließlich Biosicherheitsmaßnahmen und Verbringungseinschränkungen.

Impfpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen

Die Newcastle-Krankheit, die insbesondere bei Hühnern und Puten auftritt, gilt als geringfügige Zoonose, die beim Menschen mild verlaufen kann, zum Beispiel in Form einer Bindehautentzündung. Dennoch ist es für Geflügelhalter von entscheidender Bedeutung, die Pflichtimpfungen gegen ND in ihren Beständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Auch Halter von Kleinstbeständen sind verpflichtet, diese Impfungen durchzuführen. Biosicherheitsmaßnahmen, wie Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie Personalhygiene, sollten regelmäßig überprüft werden, um das Risiko eines Ein- und Austrags des Virus zu minimieren.

Die Newcastle-Krankheit wird auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet und stellt eine erhebliche Gefährdung für Geflügel- und andere Vogelhaltungen dar, insbesondere in Anbetracht der weiterhin in Deutschland auftretenden hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5 (klassische Geflügelpest). Bei unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen in geimpften Herden sollte umgehend eine Laboruntersuchung auf ND eingeleitet werden. Halter von Geflügel sind gut beraten, wachsam zu sein und die empfohlenen Hygieneregeln zu befolgen, um die Gesundheit ihrer Bestände zu schützen.