Heute ist der 11.02.2026 und in Königs Wusterhausen gab es am 10. Februar 2026 eine spannende Versammlung zur Benennung des neuen Elternbeirats. Insgesamt 15 interessierte Eltern waren erschienen, während 9 der 24 Bewerber nicht anwesend waren. Diese Unklarheiten führten zu einer lebhaften Diskussion über die Wahl- und Benennungsmodalitäten, insbesondere über die Frage, ob die Mitglieder einzeln oder en bloc gewählt werden sollten. Ein entscheidender Punkt war auch die neue Hauptsatzung von 2025, die die Regeln zur Bildung des Elternbeirats vereinfacht hat, nachdem die alten Regelungen als kompliziert empfunden wurden. Besonders der Sozialausschuss empfahl ein Losverfahren zur Benennung der Mitglieder, da dies als faire Lösung angesehen wurde.
Dr. Stefan Jablonski von der CDU stellte fest, dass die Hauptsatzung keine Regelungen für Nachrücker enthält, was bei den Eltern Bedenken hervorrief. Viele waren der Meinung, dass nur anwesende Bewerber benannt werden sollten, was als ungerecht wahrgenommen wurde. Vor der Versammlung wurden auch Fragen zur Anzahl der benötigten aktiven Mitglieder für die Beschlussfähigkeit laut. Nach einer kurzen Unterbrechung brachte Jablonski einen Änderungsantrag ein, der das Losverfahren zur Benennung vorsah. Der Ausschuss stimmte einstimmig für diesen Änderungsantrag und empfahl die geänderte Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung (SVV) zur Annahme. Diese Entwicklungen wurden von den Anwesenden mit großem Interesse verfolgt.
Der Elternbeirat und seine Rolle
Der Kita-Elternbeirat in Königs Wusterhausen wurde im Frühjahr 2020 gegründet, um die Mitgestaltung des Alltags der Kita-Kinder zu fördern. Der Beschluss zur Gründung wurde von der Stadtverordnetenversammlung gefasst und der Beirat vertritt die Belange der Kinder in öffentlichen Einrichtungen der Stadt, sowohl in privater als auch öffentlicher Trägerschaft, gemäß dem KitaG. Er besteht aus maximal 15 ehrenamtlichen Mitgliedern, die gewählt werden und hat das Recht, zu Maßnahmen und Beschlüssen Stellung zu nehmen, die seinen Aufgabenbereich betreffen.
Die Mitglieder des Elternbeirats haben ein aktives Teilnahmerecht in öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte, des Hauptausschusses und der Stadtverordnetenversammlung. Sie können Vorschläge unterbreiten oder Anträge stellen, die dann je nach Zuständigkeit beim Bürgermeister, Hauptausschuss oder der Stadtverordnetenversammlung entschieden werden. Diese Struktur ermöglicht es den Eltern, aktiv an der Gestaltung der Kita-Politik teilzuhaben und die Interessen ihrer Kinder wirkungsvoll zu vertreten.
Ausblick und Bedeutung
Die jüngsten Entwicklungen rund um die Wahl des Elternbeirats zeigen, wie wichtig eine klare und faire Regelung für die Mitbestimmung der Eltern ist. Die Diskussionen und der Änderungsantrag von Dr. Jablonski verdeutlichen das Engagement der Eltern und der politischen Vertreter in Königs Wusterhausen, eine transparente und gerechte Lösung zu finden. In Zeiten, in denen die Mitbestimmung von Eltern in Bildungseinrichtungen immer mehr in den Fokus rückt, ist die Arbeit des Elternbeirats von zentraler Bedeutung für die Gestaltung einer positiven und integrativen Erziehungskultur.
Für weitere Informationen über die Rolle und Aufgaben des Elternbeirats in Königs Wusterhausen können Sie die offizielle Seite besuchen: Elternbeirat. Die Entwicklungen rund um die Wahl und die neuen Regelungen werden sicherlich auch in Zukunft für Gesprächsstoff sorgen und die Eltern sowie die Stadtverordnetenversammlung weiterhin beschäftigen.
Für detaillierte Hintergründe zur Wahl und den Unstimmigkeiten besuchen Sie bitte den Artikel auf moz.de.