Lichterfahrt in Königs Wusterhausen: Brauchtum gerettet!

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Lichterfahrten in Königs Wusterhausen erhalten rechtliche Klarheit und feiern bald ihre Rückkehr als Brauchtum.

Lichterfahrten in Königs Wusterhausen erhalten rechtliche Klarheit und feiern bald ihre Rückkehr als Brauchtum.
Lichterfahrten in Königs Wusterhausen erhalten rechtliche Klarheit und feiern bald ihre Rückkehr als Brauchtum.

Lichterfahrt in Königs Wusterhausen: Brauchtum gerettet!

Die Vorfreude ist groß in Königs Wusterhausen, denn die traditionell beliebten Lichterfahrten der Feuerwehr können dieses Jahr stattfinden. Nach einer angespannten Situation, in der die Durchführung der Lichterfahrt aufgrund rechtlicher Hürden auf der Kippe stand, haben nun das Brandenburger Innenministerium und das Verkehrsministerium eine wichtige Entscheidung getroffen. Wie Moz.de berichtet, wurde eine rechtssichere Lösung gefunden, die diese festlichen Veranstaltungen als Brauchtum anerkennt.

Traditionell zieht die Lichterfahrt, bei der Einsatzfahrzeuge mit Lichtern geschmückt durch die Straßen fahren, viele Zuschauer an. Besonders während der Pandemie haben sich ähnliche Veranstaltungen in mehreren Kommunen etabliert. Vor der aktuellen Regelung gab es jedoch Bedenken, dass geschmückte Einsatzfahrzeuge ihre Betriebserlaubnis verlieren könnten. Dies führte dazu, dass die Feuerwehr in Königs Wusterhausen ihre Lichterfahrt ursprünglich absagte. Aber die neue rechtliche Einordnung sorgt nun für Erleichterung, wie auch der Stadtwehrführer Lars Hengelhaupt betont.

Ein Lichtblick für die Ehrenamtlichen

Durch die neuen Regelungen sollten die Ehrenamtlichen entlastet werden, sodass sie ihre beliebten Veranstaltungen trotz strenger Auflagen durchführen können. Innenminister René Wilke und Infrastrukturminister Detlef Tabbert äußerten sich positiv zu den Änderungen und erklärten, dass die Lichterfahrten die Möglichkeit haben, als Versammlungen oder Brauchtumsveranstaltungen eingestuft zu werden. Zuvor gab es jedoch ein Verbot für das Schmücken von Einsatzfahrzeugen aus Sicherheitsgründen, was die Situation zusätzlich erschwerte. Doch nun wurden klare Rahmenbedingungen geschaffen, die den ehrenamtlichen Helfern das Leben erleichtern.

Ein weiterer Vorteil der neuen Regelung: Während der An- und Abfahrt müssen die Lichterketten an den Fahrzeugen ausgeschaltet bleiben. Dies sorgt für mehr Verkehrssicherheit und minimiert Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer. Wie MAZ-online ergänzt, haben in Königs Wusterhausen fast 2000 Menschen eine Petition zur Rettung der Lichterfahrt unterzeichnet, was die Vorfreude und den Wert dieser Tradition unterstreicht.

Verkehrsorganisation und Sicherheit

Ein weiterer Aspekt ist die Verkehrssicherheit. Die Feuerwehr in Königs Wusterhausen sowie die örtlichen Verkehrsbehörden arbeiten an Maßnahmen wie Begleitung und Absicherung der Lichterfahrten. Dies ist in der Regel notwendig, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Auch wenn es in anderen Bundesländern wie Niedersachsen bereits gut organisierte Lichterfahrten gibt, mussten die speziellen Bedingungen in Brandenburg erst abgestimmt werden. Das Niedersächsische Verkehrsministerium hat klargestellt, dass die Durchführung von Lichterfahrten dort weiterhin erlaubt ist, solange bestimmte Auflagen eingehalten werden.

Insgesamt steht die Lichterfahrt in Königs Wusterhausen nun auf einer stabileren rechtlichen Basis, und die Spannung auf die festlichen Ausfahrten wächst. Dank der neuen Regelungen können sich die Bürger:innen auf eine lichtvolle und fröhliche Zeit freuen, in der die Gemeinschaft zusammenkommt und die Tradition lebendig bleibt. Getreu dem Motto: „Licht an und los!“