Bitumenskandal: Autofahrer kämpfen um Schadenersatz in Mittenwalde!

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Bauarbeiten in Mittenwalde führten zu Bitumenschäden an Autos. Betroffene Autofahrer fordern Schadensersatz und rechtliche Klärung.

Bauarbeiten in Mittenwalde führten zu Bitumenschäden an Autos. Betroffene Autofahrer fordern Schadensersatz und rechtliche Klärung.
Bauarbeiten in Mittenwalde führten zu Bitumenschäden an Autos. Betroffene Autofahrer fordern Schadensersatz und rechtliche Klärung.

Bitumenskandal: Autofahrer kämpfen um Schadenersatz in Mittenwalde!

In Motzen, einem Stadtteil von Mittenwalde, sorgt eine missliche Lage für Unmut unter den Autofahrern. Frisch aufgebrachter Bitumen hat sich durch einsetzenden Regen von der Straße gelöst und zahlreiche Fahrzeuge beschädigt. Die dadurch entstandenen Schäden summieren sich auf mehrere Tausend Euro. Betroffene wie Annegret Müller klagen über lackierte Schäden und verklebte Reifen an ihren Autos. Dieser Vorfall ereignete sich am 10. Juli 2025, genau kurz nach dem Auftragen des Bitumens, und lässt die Gemüter kochen, denn viele fragen sich nun: Wer ist für den Schaden verantwortlich?

Der Landesbetrieb für Straßenwesen hat die Verantwortung für die Baustelle an die bauausführende Firma Mainka GmbH abgegeben. Diese hat auf die Anfragen der Betroffenen reagiert und bietet an, die Reinigung der Fahrzeuge durch Fachwerkstätten vorzunehmen. Ein Rechtsanwalt hat jedoch klargestellt, dass die Beweislast für die Verkehrssicherungspflicht letztendlich beim Landesbetrieb liegt. Fließende Informationen über das weitere Vorgehen gibt es bisher nicht, was die Verunsicherung der Betroffenen nur verstärkt.

Verkehrssicherungspflichten im Fokus

Doch was bedeutet das für die Betroffenen? Grundsätzlich ist die sichernde Instanz für die Einrichtung und den Betrieb einer Baustelle die zuständige Behörde, in diesem Fall der örtliche Kreis. Dieser trägt die Verkehrssicherungspflicht und muss sicherstellen, dass Baustellen ordnungsgemäß gekennzeichnet und abgesichert sind. Dabei müssen auch potenzielle Gefahren wie anhaltender Regen und daraus resultierendes Teerspritzen in Betracht gezogen werden, denn hier handelt es sich nicht um ein unerwartetes Ereignis. Die Baustelle war zwar erkennbar, jedoch fehlte ein Schild, das auf drohende Verschmutzungen hinwies. Dies könnte eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht darstellen, wie aus verschiedenen Rechtsmeinungen hervorgeht.

Ein plötzlicher Regen könnte die Haftung der Verantwortlichen mindern, da es in der Natur der Sache liegt, dass Bauarbeiten bei ungünstigen Wetterbedingungen stornieren oder unterbrechen müssen. Die Baustelle war jedoch für den Verkehr geöffnet und es wurden keine rechtlichen Maßnahmen ergriffen, um die Autos der Passanten zu schützen.

Renovierung und Reaktionen

Viele Betroffene haben sich bereits in einer Telegram-Gruppe zusammengeschlossen, um Erfahrungen auszutauschen und juristische Unterstützung zu finden. Die Baufirma empfiehlt, Schadensrechnungen an die eigene Versicherung weiterzuleiten, doch die Unsicherheit über die rechtlichen Möglichkeiten bleibt. Annegret Müller bringt es auf den Punkt: „Die Bauarbeiter haben vor Ort nichts unternommen, um die Schäden zu verhindern.“ Ihr Vertrauen in die Verantwortung der Institutionen ist stark angekratzt.

Abschließend lässt sich sagen, dass dieser Vorfall nicht nur die fraglichen Verkehrssicherungspflichten ins Licht rückt, sondern auch, wie wichtig klare Kommunikation und Reaktionen von Seiten der verantwortlichen Instanzen sind. Gerade in einer Zeit, in der Baustellen alltäglich sind, sollte Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer an erster Stelle stehen.

Für weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Verkehrssicherungspflichten besuchen Sie Moz.de, Frag einen Anwalt und Haufe.de.