Heute ist der 1.03.2026 und im Landkreis Dahme-Spreewald gibt es spannende Neuigkeiten in der Lebensmittelüberwachung. Um den Prozess der Trichinenprüfung zu modernisieren, wurde die digitale Probenmarke „DiWiMa“ eingeführt. Ziel dieser Initiative ist es, die Lebensmittelüberwachung, insbesondere bei Wild- und Schweinefleisch, schneller, sicherer und nachvollziehbarer zu gestalten. Bisher wurde häufig papierbasiert oder über getrennte Systeme dokumentiert, was nun der Vergangenheit angehört.

Die neue Lösung ermöglicht eine vollständig elektronische Erfassung, Bearbeitung und Archivierung von Proben. Dies ist ein bedeutender Fortschritt, wie Stefan Wichary, Dezernent für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, betont. Die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung auf Trichinella-Parasiten wird durch diese digitale Bearbeitung schneller und transparenter ablaufen, was den Verbraucherschutz und die Effizienz erheblich steigert.

Die App „DiWiMa“ – Ein Schritt in die Zukunft

Die App „DiWiMa“ ist kostenlos im Google Play Store und im Apple App Store erhältlich. Sie ermöglicht eine einfache Nutzung durch eine app-basierte Registrierung, digitale Probenmarken und ein automatisiertes Laborverfahren. Jäger, die Proben entnehmen möchten, müssen sich zuvor schulen lassen. Ein Online-Einweisungstermin ist am 4. März 2026 um 18 Uhr geplant, für den eine Anmeldung per E-Mail erforderlich ist.

Die neuen Probenbeutel tragen ebenfalls einen QR-Code, der die digitale Probenkennzeichnung unterstützt. Diese Probenbeutel sind beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Lübben sowie an weiteren Annahmestellen erhältlich. Die Untersuchungskosten bleiben mit 10 Euro je Wildschweinprobe unverändert. Die Probenabgabezeiten in Lübben sind Montag, Dienstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, mit zusätzlichen Sprechtagen am Dienstag und Donnerstag.

Schulungen und Dokumentation

Jäger müssen eine Schulung zur eigenständigen Probenentnahme absolvieren, um die digitale Lösung optimal nutzen zu können. Präsenztermine für diese Schulungen sind am 5. März 2026 um 18 Uhr in Königs Wusterhausen und am 9. März 2026 um 18 Uhr in Lübben angesetzt. Eine schriftliche Anmeldung mit Name, Adresse, Telefonnummer und Jagdrevier ist erforderlich.

Die bisherige Wildmarke bleibt weiterhin verpflichtend für jedes Stück Wild und bildet die Grundlage der digitalen Jagdstatistik. Für Wildarten ohne Trichinenpflicht gelten die bisherigen Regelungen unverändert. Die in der App gespeicherten Daten müssen bis zum Ende des folgenden Jagdjahres aufbewahrt werden und können für eventuelle Kontrollen durch die Untere Jagdbehörde verwendet werden.

Fazit und Ausblick

Mit der Einführung von „DiWiMa“ wird eine organisatorische Lücke zwischen moderner Verwaltung und praktischer Jagdausübung geschlossen. Die Trichinenprüfung bleibt Pflicht, wird aber digital einfacher gestaltet. Diese Entwicklungen tragen nicht nur zur Effizienzsteigerung bei, sondern fördern auch den Verbraucherschutz in der Region. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link und hier.