Heute ist der 5.03.2026, und die Geflügelhalter im Landkreis Dahme-Spreewald stehen vor einer alarmierenden Situation. Am 4. März 2026 wurde in Bestensee der Ausbruch der Newcastle-Krankheit (NDV) festgestellt, die durch das Newcastle Disease Virus verursacht wird. Etwa 375.000 Tiere, hauptsächlich Legehennen, sind betroffen. Diese Information wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt, das auch Verdachtsfälle in drei weiteren Stallungen mit insgesamt rund 300.000 Tieren meldete. Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Virusinfektion bei Vögeln, die für Menschen ungefährlich ist, jedoch bei engem Kontakt Bindehautentzündungen verursachen kann.

Die Symptome der Newcastle-Krankheit sind alarmierend: Atemnot, Durchfall, Leistungsabfall und eine erhöhte Sterblichkeit sind die Hauptanzeichen. Um die Ausbreitung dieser gefährlichen Seuche einzudämmen, wurde eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die eine Sperrzone von drei Kilometern um Bestensee einrichtet. Diese umfasst auch die Ortsteile von Mittenwalde und Königs Wusterhausen. Zudem wird eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet, die mehrere Gemeinden und Ortsteile betrifft. Die Geflügelhalter sind dringend aufgefordert, ihre Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen zu überprüfen und einzuhalten, während in der Schutz- und Überwachungszone eine Stallpflicht gilt.

Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit

In der Folge des Ausbruchs wurden drastische Maßnahmen ergriffen. Es besteht ein Verbringungsverbot von Vögeln, Fleisch, Eiern und Bruteiern innerhalb der Schutzzone. Auch in der Überwachungszone sind Verbringungen bis zum 19. März 2026 untersagt. Die Durchführung von Geflügelmessen, -märkten und Tierschauen ist ebenfalls verboten. Bei Auftreten von Symptomen werden die Halter aufgefordert, sofort das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald zu informieren.

Interessant ist, dass dieser Ausbruch nicht isoliert ist. Bereits Ende Februar 2026 wurde der erste Fall der Newcastle Disease in Bayern bei Nutzgeflügel festgestellt, als das FLI am 25. Februar 2026 den Nachweis des Aviären Paramyxovirus-1 in einem Legehennen-Betrieb im Landkreis Erding bestätigte. Eine Woche zuvor hatte Brandenburg bereits einen Fall in einem Putenmastbetrieb gemeldet. Dies zeigt, dass die Krankheit nicht nur lokal, sondern bundesweit ein Problem darstellt.

Die Rolle der Veterinärverwaltung

Die Bundestierärztekammer (BTK) betont die Bedeutung einer starken Veterinärverwaltung für die Bekämpfung von Tierseuchen. Im Landkreis Oder-Spree wurde am 20. Februar 2026 ein weiterer Fall in einem Putenmastbestand mit etwa 23.000 Tieren festgestellt. Die Symptome ähneln denen der Geflügelpest und umfassen Durchfall, Atemnot und Lähmungen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Newcastle Disease sich direkt zwischen Tieren sowie indirekt über kontaminierte Objekte verbreitet und Wildvögel sowie Schadnager ein Risiko darstellen, insbesondere in Freilandhaltungen.

Die BTK ruft die Geflügelhalter zur Überprüfung des Impfstatus und zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auf. Eine Impfpflicht gegen Newcastle Disease besteht in Deutschland, auch für private Hobbyhaltungen. Da die Impfdecke im nicht gewerbsmäßigen Bereich oft unzureichend ist, kann eine lückenhafte Impfung die gesamte Geflügelpopulation gefährden. Daher ist es entscheidend, dass Tierhalter ihre Tiere beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse anmelden, um rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.

Zusammengefasst steht die Geflügelhaltung im Landkreis Dahme-Spreewald vor einer ernsthaften Herausforderung, und es liegt an jedem Einzelnen, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Ausbreitung der Newcastle-Krankheit zu verhindern. Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie die detaillierten Berichte auf den Seiten des Landkreises Dahme-Spreewald, des LGL Bayern und der Bundestierärztekammer nachlesen.