Die Düngesaison hat in Brandenburg begonnen, und mit ihr gibt es wichtige Neuigkeiten für die Landwirte der Region. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das am 26. Januar 2026 veröffentlicht wurde, hat das Bundesland eine rechtliche Klarheit geschaffen, die viele Landwirte betrifft. Dieses Urteil befasste sich mit der bayerischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung und stellte fest, dass die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Insbesondere wurde § 13a Absatz 1 der Düngeverordnung bemängelt, da er nicht ausreichend definiert, welche Flächen als belastet gelten. Dies führte dazu, dass die Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete in Brandenburg zum 1. Februar aufgehoben wurde, was für viele Betriebe eine spürbare Entlastung darstellt.

Die brandenburgische Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt setzte die Entscheidung des Gerichts zügig um und betonte die Wichtigkeit einer gesicherten rechtlichen Grundlage für die Landwirte. Die allgemeinen Vorgaben des Düngerechts sowie des Wasser- und Umweltrechts bleiben weiterhin gültig. Im Landkreis Dahme-Spreewald hatten die roten Gebiete in den vergangenen Jahren erhebliche Einschränkungen für die Landwirte zur Folge, und die Aufhebung dieser Gebiete bietet nun neue Perspektiven für die Landwirtschaft.

Rechtsstreit und Urteilsbegründung

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts war eine Folge des Normenkontrollantrags eines Landwirts, der landwirtschaftliche Flächen in mit Nitrat belasteten Gebieten bewirtschaftet. Der Antragsteller argumentierte, dass die Ermächtigungsgrundlage der bayerischen Ausführungsverordnung unwirksam und verfassungswidrig sei. Das Gericht entschied, dass die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete nicht auf einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage beruht. Diese Entscheidung erfordert eine Neuregelung der Ermächtigungsgrundlage durch den Bundesverordnungsgeber, da die bisherigen Regelungen nicht hinreichend bestimmte Vorgaben für die Ausweisung von belasteten Gebieten enthielten.

Die Aufhebung der roten Gebiete in Brandenburg ist vorläufig und hängt von den nächsten Schritten des Bundesgesetzgebers ab. Das Gericht stellte klar, dass die Düngebeschränkungen selbst nicht infrage gestellt wurden, sondern lediglich die rechtliche Ausgestaltung der Gebietsausweisung. Dies bedeutet, dass der Gewässerschutz weiterhin verbindlich bleibt und die landwirtschaftlichen Betriebe sich an die bestehenden Vorgaben halten müssen.

Gesamtpolitischer Kontext

Die Problematik der Nitratbelastung ist nicht neu. Der Nitratgehalt in deutschen Gewässern überschreitet oft die EU-Grenzwerte, was dazu führt, dass die Bundesregierung mehr gegen Nitrat unternehmen muss. Ein Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Nitrat wurde gefordert, da 26 % der Messstellen zwischen 2020 und 2022 die 50-Milligramm-Grenze überschritten haben. Zu hohe Nitratwerte im Grundwasser können gesundheitsschädlich sein, was die Dringlichkeit der Problematik unterstreicht.

Der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte bereits im Vorjahr eine Reform des Düngegesetzes initiiert, die jedoch im Bundesrat scheiterte. Der neue Minister Alois Rainer hat angekündigt, die Dokumentationspflichten für Landwirte zu lockern, was von Umweltverbänden als notwendig erachtet wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter entwickeln und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Nitratbelastung in den Griff zu bekommen.

Die Entwicklungen in Brandenburg und die jüngsten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zeigen, wie wichtig es ist, eine ausgewogene Regelung zwischen den Interessen der Landwirtschaft und dem Schutz von Wasserressourcen zu finden. Die Aufhebung der roten Gebiete könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein, aber die Herausforderungen bleiben bestehen.