Prof. Dr. Inga Schleip: Neue Stellvertretung im Kampf um Biodiversität!
Prof. Dr. Inga Schleip wird stellvertretende Vorsitzende des WBBGR, um nachhaltige Bodennutzung und Biodiversität zu fördern.

Prof. Dr. Inga Schleip: Neue Stellvertretung im Kampf um Biodiversität!
Die Förderung von Biodiversität und nachhaltiger Landwirtschaft nimmt in Brandenburg immer mehr an Fahrt auf. Besonders hervorzuheben ist dabei die Wahl von Prof. Dr. Inga Schleip von der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) zur stellvertretenden Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats für Biodiversität und Genetische Ressourcen (WBBGR). Dies wurde in der zweiten Sitzung des Gremiums für die Berufungsperiode 2025–2028 bekanntgegeben. Bei dieser Gelegenheit wurde auch Prof. Dr. Maria Finckh von der Universität Kassel zur neuen Vorsitzenden gewählt, während Prof. Dr. Jana Zscheischler von der Universität Göttingen ebenfalls einen stellvertretenden Vorsitz übernahm. Diese personelle Neuausrichtung bringt frischen Wind in die wichtige Arbeit des Beirats, der sich intensiv mit der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung biologischer Vielfalt beschäftigt. Barnim Aktuell berichtet, dass die Sitzung auch die Übergabe der ersten Stellungnahme mit dem Titel „Bodenschutz mit Wirkung: Empfehlungen zur Umsetzung der Ziele des Koalitionsvertrages“ im Fokus hatte.
Bei dieser Gelegenheit wurden Maßnahmen zum nachhaltigen Umgang mit Böden in der Landwirtschaft diskutiert, inklusive Anreizsystemen und digitalen Verfahren zur Unterstützung der Betriebe. Bundesminister Alois Rainer unterstrich die nicht zu unterschätzende Bedeutung der Böden, die eine unverzichtbare Grundlage für die Land- und Forstwirtschaft darstellen.
Nachhaltige Landwirtschaft im Blick
Die Diskussionen rund um die Stellungnahme des WBBGR sind von großer Relevanz, nicht nur für Brandenburg, sondern für ganz Deutschland. Der Beirat berät das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unabhängig zu Themen der Biodiversität und genetischen Ressourcen. In den kommenden Monaten wird sich der WBBGR mit der Gemeinsamen Agrarpolitik und der neuen EU-Wiederherstellungsverordnung auseinandersetzen.
Auch die Wechselwirkungen zwischen Biodiversität, Landwirtschaft und Klimaschutz stehen auf der Agenda des Gremiums. Ende letzten Jahres übergab der WBBGR drei neue Handlungsempfehlungen an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die die Förderung biodiversitätsfreundlicher Praktiken thematisieren. Besonders interessant ist dabei eine Stellungnahme zur möglichen Einführung einer „Tierwohlabgabe“ oder „Fleischsteuer“, die auf die Biodiversität in Agrarlandschaften abzielt und in bisherigen Diskussionen wenig Beachtung fand. Dies wird von Thünen hervorgehoben.
Die Stellungnahmen des Beirats beleuchten die erweiterten Leistungen von Agrarsystemen, die neben der Nahrungsmittelproduktion auch den Klimaschutz und die biologische Vielfalt miteinbeziehen müssen. Die ökologische Funktionsfähigkeit dieser Systeme ist entscheidend für ihre Produktivität und Resilienz.
Stärkung der ländlichen Strukturen
Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang wichtig ist, ist die Unterstützung der ländlichen Bevölkerung. Laut BMZ fördert die deutsche Entwicklungszusammenarbeit die landwirtschaftliche Vielfalt, um natürliche Ressourcen zu schützen, nachhaltig zu nutzen und wiederherzustellen. Agrarökologische Prinzipien stehen dabei im Vordergrund, um regionale Kreisläufe zu stärken und die traditionellen Landwirtschafts- sowie Viehzuchtmethoden der Partnerländern zu unterstützen. Besonders die Stärkung der Rechte von Bäuerinnen und Bauern beim Erhalt und der Verbreitung lokal angepassten Saatgutes ist von zentraler Bedeutung.
Insgesamt zeigen diese Entwicklungen, dass der Dialog über die Zukunft der Landwirtschaft und die Erhaltung der Biodiversität in vollem Gange ist. Es bleibt spannend, welche weiteren Empfehlungen und Maßnahmen der WBBGR in den kommenden Monaten präsentieren wird – da ist auf jeden Fall was im Gange!