Im Barnim, einer malerischen Region in Deutschland, verenden jedes Frühjahr zahlreiche junge Wildtiere auf den Feldern. Dies stellt ein ernstes Problem für die Tierwelt dar, insbesondere für die in der Region heimischen Arten wie Rehkitze, Hasen und Vögel. Um diesem tragischen Schicksal entgegenzuwirken, setzt der Jagdverband Eberswalde auf innovative Technologie: Drohnen. Ehrenamtliche Helfer durchkämmen mit diesen unbemannten Fluggeräten eine Fläche von beeindruckenden 2.853 Hektar, um die kleinen Geschöpfe vor dem Tod zu retten. Im letzten Jahr konnten sie bereits 216 Rehkitze, 9 Rotkälber, 6 Damkälber, 4 Junghasen, 1 Jungfuchs und 13 Gelege von Fasanen, Wildenten und Feldlärchen in Sicherheit bringen. Die Einsätze beginnen oft vor Morgengrauen und sind von großer Bedeutung für den Tierschutz.
Allerdings sind die Drohneneinsätze kostenintensiv, weshalb der Jagdverband dringend auf Spenden angewiesen ist. So hat die Jagdschule Schorfheide bereits 500 Euro zur Unterstützung beigesteuert. Landwirte sind gesetzlich verpflichtet, Jungtiere vor dem Mähen zu schützen, was jedoch Zeit und spezielle Maßnahmen erfordert. Wer helfen möchte, kann das Spendenkonto des Jagdverbandes Eberswalde e.V. nutzen:
| IBAN | BIC | Verwendungszweck |
|---|---|---|
| DE80100900003594178008 | BEVODEBBXXX | Kitzrettung |
Drohnen als Retter in der Not
Das Bundesförderprogramm Rehkitzrettung, das Teil der Digitalisierungsstrategie ist, fördert den Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rettung von Wildtieren, insbesondere Rehkitzen, vor dem Mähtod. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) stellt dafür stolze 2,5 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt sind unter anderem Kreisjagdvereine und eingetragene Kitzrettungsvereine, die sich auf die Rettung von Wildtieren spezialisiert haben. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass nicht alle Organisationen Anträge stellen können, wie beispielsweise Jagdgenossenschaften oder Privatpersonen. Die Antragstellung für das Förderjahr 2025 ist bereits abgeschlossen, da die Frist am 17.06.2025 endete.
Ein positiver Förderbescheid ist Voraussetzung für die Beschaffung einer Drohne. Die Frist zum Einreichen des Verwendungsnachweises endet am 30.09.2025, während die Auszahlung der Fördergelder bis spätestens 31.12.2025 erfolgen soll. Ab dem 20.11.2024 gelten zudem neue Regelungen für den Betrieb von Drohnen zu Tierschutzzwecken. Unbemannte Fluggeräte mit einer Startmasse von 250 g bis 25 kg dürfen in bestimmten geografischen Gebieten näher an Wohn- und Gewerbegebieten betrieben werden, ohne zusätzliche bürokratische Hürden. Weitere Informationen hierzu sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zu finden.
Ein wichtiger Schritt für den Tierschutz
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzt das Förderprogramm für Drohnentechnik zur Wildtierrettung im Jahr 2024 fort, mit einem Gesamtvolumen von 1,84 Millionen Euro. In diesem Jahr wurden 483 weitere Drohnen gefördert, und seit dem Programmstart im Jahr 2021 sind es insgesamt 2.446 Drohnen. Bundesminister Cem Özdemir hebt die Bedeutung dieser Technologie für den Schutz von Wildtieren hervor, insbesondere im Frühjahr, wenn Rehkitze und andere Tiere durch Mäharbeiten in Gefahr sind, da sie sich im hohen Gras verstecken und nicht rechtzeitig fliehen können. Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik gilt als effektive Methode zur Wildtierrettung und könnte eine Lösung für die hohen Kosten darstellen, die derzeit einen flächendeckenden Einsatz in Deutschland behindern.
Die Kombination aus ehrenamtlichem Engagement und technologischen Innovationen zeigt, wie wichtig der Schutz unserer Wildtiere ist. In Zeiten, in denen die Natur immer wieder auf die Probe gestellt wird, ist es entscheidend, dass wir gemeinsam Verantwortung übernehmen, um das Überleben unserer heimischen Tierarten zu sichern.